Heldrungen [1]

[208] Heldrungen, 1) Herrschaft im Kreise Eckartsberga des Regierungsbezirks Merseburg (preußische Provinz Sachsen), hatte sonst eigne Herren, welche 1414 ausstarben; sie kam nun an die Grafen von Mansfeld. Als deren Besitzungen sequestrirt wurden, verhandelte ein Hauptgläubiger sein Recht an Kurfürst Georg I. von Sachsen, der sie als Amt zu Querfurt schlug; 1815 kam sie an Preußen. 2) Stadt darin, mit sonst befestigtem Schlosse, worin 1525 Thomas Münzer gefangen saß; Salpeterhütte, Pottaschsiederei, Flachs-, Hanf- u. Hopfenbau; 1800 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 208.
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