Heuscheune

[351] Heuscheune, 1) bei größern Gütern eine besondere Scheune zur Aufbewahrung des Heues. Sie befindet sich auf, von dem Wirthschaftshof weit entfernt gelegenen Wiesen, u. es wird in sie das Heu zur Erntezeit gebracht u. im Spätherbst od. im Winter nach Hause gefahren; 2) so v.w. Wildschuppen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 351.
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