Hydrostatische Wage

[664] Hydrostatische Wage, 1) so v.w. Aräometer; 2) zweiarmige Wage, mit Vorrichtungen, daß das specifische Gewicht eines Körpers dadurch erforscht werden kann, daß man den Körper erst in der Luft wägt u. sodann sein Gewicht bestimmt, während er in Wasser taucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 664.
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