Incameration

[840] Incameration (v. lat.), 1) die Wiedervereinigung des dem Vasallen verliehenen Rechts am Lehn mit dem Recht des Lehnsherrn; 2) die Einverleibung eines Grundstücks in die päpstlichen Domänen; 3) das von manchen Landesfürsten in Anspruch genommene, an sich aber unbegründete Recht, das Vermögen der Kirche nicht blos zu beaufsichtigen, sondern selbst verwalten zu lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 840.
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