Klappe

[553] Klappe, 1) Deckel od. kleine Thür, welche an der einen Seite beweglich befestigt u. bes. bestimmt ist, den Durchgang flüssiger Körper (auch der Luft) auf einige Zeit zu hemmen; vgl. Ventil; 2) faltige Verdoppelung innerer Häute, od. hautartige Verbreitung in Körperräumen, welche die Öffnungen derselben bei andrängenden Flüssigkeiten so schließt, daß der Durchgang der Flüssigkeit in einer gewissen Richtung dadurch ungehindert, in entgegengesetzter aber erschwert od. unmöglich wird. Sie heißen nach den Organen, in denen sie vorkommen, Gehirn-, Herz-, Ader-, Venenklappe, od. nach den Anatomen, welche sie zuerst genau beschrieben, wie Bauhinische, Eustachische, Thebesische K. na; 3) (Kläppchen, Vaiva, Valvula, Bot.), jedes einzelne Stück der in ihren Näthen aufspringenden Kapsel od. Fruchthülle überhaupt, ein scheidiges, rinniges od. gekieltes Deckblatt, einer zwei od mehrblätterigen Blüthenscheide (Spatha), auch ein scheidiges Deckblättchen des Bälgleins eines Grasährchens, dann so v.w. Spelze (Palea); 4) an Blasinstrumenten angebrachte Hebel mit Federn, welche die dem Spieler mit den bloßen Fingern nicht erreichbaren Tonlöcher durch den Druck der Finger verschließen od. öffnen; 5) (Orgelb.), so v.w. Cancellenventil; 6) an Kleidungsstücken, ein überschlagender Theil od. Aufschlag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 553.
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