Kräuter [1]

[780] Kräuter (Herbae), 1) so v.w. Pflanzen, bes. in Zusammensetzungen, wie: Kräuterkenner, Kräuterkunde etc.; 2) Pflanzen mit Ausschluß von Gras; 3) Pflanzen mit Ausschluß von Bäumen u. Gesträuchern, auch Pilzen, Moosen, Flechten, überhaupt durch Blätter bes. sich auszeichnende Pflanzen; 4) Vegetabilien, von welchen die ganzen Stängel mit Blättern u. Blüthen, od. Zweige, od. nur die Blätter eingesammelt u. auf einem geräumigen, gedielten, meist unter dem Dache befindlichen, dem Zutritt der Katzen u. dergl. verschlossenen Boden (Kräuterboden), dünn auseinander gestreut, getrocknet u. aufbewahrt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 780.
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