Luftröhrenschnitt

[599] Luftröhrenschnitt (Bronchotomia), chirurgische Operation, wobei entweder der Kehlkopf durch schneidende Werkzeuge geöffnet wird (Kehl- [599] kopfschnitt, Laryngotomia), indem entweder blos das den Ring- u. Schildknorpel des Kehlkopfs verbindende Band, od. zugleich auch diest Knorpel eingeschnitten, od. nebst dem Ringknorpel auch noch ein od. einige Luftröhrenknorpel getrennt (Kehlkopfluströhrenschnitt, Laryngotra-cheotomia), od., indem die Luftröhre vorn an ihrem oberen Theile so eingeschnitten wird, daß 2–3, selbst 4–6 Ringe derselben getrennt werden (L., Laryngotomia). Der Kehlkopfschnitt ist hinsichtlich der Verletzung von Gefäßen u. anderen Theilen am wenigsten gefährlich, mehr der Kehlkopfluftröhrenschnitt u. noch mehr der L. Die Operation wird theils wegen fremder, von außen in die Luftröhre gelangter Körper, theils wegen Krankheiten der Luftröhre od. der benachbarten Theile, welche Erstickung drohen, z.B. bei dem Croup, auch bei fremden die Luftröhre zusammendrückenden Körpern in der Speiseröhre, ferner bei manchen Arten des Scheintodes, wo sich durch die Stimmritze kein Röhrchen einführen läßt. um Luft einzublasen, unternommen. Man bedient sich dazu auch eines besonderen platten Troikars, des Bronchotoms.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 599-600.
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