Erstickung

[870] Erstickung (Suffocatio), Tod durch Hemmung des Athemholens, entweder durch Entziehung od. auch nur Verdünnung der athembaren Luft, od. Mangel od. Verminderung des Sauerstoffgehalts derselben, z.B. in engen verschlossenen Räumen, worin keine Luftveränderung Statt hat, od. indem, statt atmosphärischer Luft, Stickgas, kohlensaures, brennbares od. ähnliches Gas eingeathmet wird, z.B. in Kellern, wo Flüssigkeiten gähren, in Kloaken, Bergwerken (Schwaden). Die E. erfolgt entweder gewaltsam, z.B. durch Zuschnüren der Luftröhre, Verstopfung der Luftwege, Druck auf die Brust, den Leib, od. zufällig. Zeichen desselben in den Leichen sind vorzüglich von Blut strotzende Lungen, Gehirn, rechtes Herz u. seine großen Gefäße, schaumiges Blut in den Luftzellen, Bläue des Gesichts etc. Der Tod durch Ertrinken ist fast, der Tod durch Hängen od. Würgen dann durch E. bewirkt, wenn nicht zugleich der Rückfluß des Bluts aus dem Gehirn durch die einwirkende Gewalt gehemmt wurde, wo dann der Tod noch früher durch Betäubung u. Gehirndruck als durch Athmungshemmung erfolgt. Die nächste Folge der E. ist jedoch nur Scheintod, der bald in wirklichen Tod übergeht, daher die Möglichkeit, Erstickte wieder ins Leben zu bringen, wenn die Hülfe bald erfolgt, s.u. Scheintod. Auch in Krankheiten tritt oft E. ein, wenn die Luftwege, wie bei Halsentzündungen, verschlossen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 870.
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