Parität

[696] Parität (v. lat.), 1) Gleichheit; 2) Gleichberechtigung, Gleichstellung verschiedener physischer u. moralischer Personen. Die P. im kirchlichen Sinne ist entweder Gleichstellung innerhalb des kirchlichen Gebietes, wenn z.B. mehre an einer Kirche angestellte Geistliche gleiche Rechte bezüglich der Seelsorge, Accidenzien etc. haben; od. bei verschiedenen Confessions- od. Religionsgenossen innerhalb desselben Territoriums, welche von Seiten des Staates gleichen Schutz u. gleiche Vorrechte genießen.[696] Daher Paritätisch, ein Verhältniß, woran verschiedene Religionsparteien gleichberechtigt theilnehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 696-697.
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