Prägel

[457] Prägel, 1) Hause, bes. geringfügiger Dinge; 2) ein Gericht, wobei die dazukommenden Früchte, obgleich gedämpft od. gekocht, ganz bleiben u. mit Butter stark angemacht werden. So hat man Prägelerbsen u. Prägellinsen, geprägette Kartoffeln etc.; 3) Stelle im Gesicht, welche durch Pockennarben entstellt ist; 4) ein dadurch bezeichneter Mensch selbst; 5) ein verdrießliches, doch nicht abzuweisendes Geschäft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 457.
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