Quartierfreiheit

[741] Quartierfreiheit, 1) die manchen Stellen, Geistlichen u. dgl. werdende, auch gewissen Häusern (Freihäusern) vorbehaltene Freiheit von Einquartierungen; 2) (fr. Franchise), das Recht, nach welchem die Gesandten in Rom Geflüchteten innerhalb des Bezirks ihrer Wohnungen Sicherheit verschaffen konnten. Papst Innocenz XI. hob sie auf, u. es kam darüber zu großen Irrungen mit Ludwig XIV. von Frankreich, welcher deshalb dem Papste die Grafschaft Avignon entzog; Alexander VIII. setzte die Aufhebung der Q. durch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 741.
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