Rasiren

[828] Rasiren (v. fr.), 1) Abkratzen; 2) den Bart abnehmen; 3) Festungswerke, Dämme, Häuser etc. gänzlich abtragen; 4) von einer Geschützkugel, längs des Bodens ohne Aufschlag hinstreichen. Ein solcher Kernschuß geschieht nur auf 600 Schritte, mit 1/3 kugelschwerer Ladung; daher Rasirende Befestigung, Befestigung, welche ein möglichst großes Vorterrain mit rasirendem Feuer bestreichen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 828.
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