Registerschiff

[933] Registerschiff, 1) ursprünglich bei der spanischen Silberflotte dasjenige Schiff, auf welchem sich das Verzeichniß aller Waaren der Flotte befand; 2) alle diejenigen Kauffahrteischiffe (Gallionen), welche mit der Erlaubniß des Königs von Spanien von Cadix aus europäische Waaren nach dem Spanischen Amerika fahren u. Landungsproducte von dort zurückbringen, jedoch nicht über 300 Tonnen haben durften, aber auch alle bes. dazu einregistrirt werden mußten; 3) die spanischen Fregatten, wenn sie Geld am Bord hatten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 933.
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