Reißen [1]

[21] Reißen, 1) einen Körper durch heftige Ausdehnung trennen; 2) etwas der Länge nach, aber nicht durch einen Schnitt, trennen; 3) von gewebten Zeugen u. Lederwerk durch Abnutzung ein Loch od. Riß bekommen; 4) so v.w. Falgen 1); 5) so v.w. Castriren; 6) bei jungen Weinstöcken im dritten Jahre alles über der Erde befindliche Holz wegschneiden; 7) von der abgestochenen Schmelzarbeit die erkalteten Kupferscheiben abheben; 8) von größeren Raubthieren, andere Thiere überwältigen u. dann fressen; daher Reißende Thiere (Sanguinaria), bilden nach Goldfuß eine Familie der Krallensüßter; dazu die Gattungen: Mustela, Hyaena, Felis; 9) so v.w. geometrisches Zeichnen, namentlich Ab- u. Aufreißen, bes. ein solches Zeichnen, wo nur die Umrisse einer Figur dargestellt werden; 10) auf einen harten Körper mit einem spitzigen od. scharfen Werkzeug Linien u. Zeichnungen machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 21.
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