Seitenverwandte

[801] Seitenverwandte, die durch Seitenlinien von einem gemeinschaftlichen dritten abstammenden Verwandten. Die Seitenverwandtschaft ist entweder eine vollbürtige, d.h. sie beruht auf der Abstammung von einem ganzen Paare (Vinculum duplex, vollbürtige S., Germani, Bilaterales), od. eine halbbürtige (Unilaterales, ex uno latere juncti), d.h. sie beruht von der Abstammung von einer einzigen Person, welche in zwei verschiedenen Paaren vorkommt, so daß also nur die Hälfte des Paars gemeinschaftlich ist. Ist dies der Stammvater, so heißen die halbbürtigen S-n Consanguinei; ist es die Stammmutter, so werden sie Uterini genannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 801.
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