Spießen

[553] Spießen, 1) mit einem spitzigen Werkzeuge, einem Spieße, durchbohren; 2) Todesstrafe, so v.w. Pfählen 2); 3) von Jagdthieren, beim Springen über einen Pfahl hängen bleiben u. denselben sich in den Leib bohren; 4) von Hirschen, Thiere od. Menschen mit dem Geweihe verwunden; 5) so v.w. Schäften 3); 6) so v.w. Spissen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 553.
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