Splißen

[579] Splißen, 1) die gespaltenen Reifstöcke; 2) die Enden zweier Taue auf die Art mit einander vereinigen, daß man die Kardeele u. Duchten eines jeden auf hinlängliche Weise aufdreht u. solche kreuzweise zwischen die nicht aufgedrehten Duchten u. Kardeele des andern steckt, so daß sie nicht wieder aufgehen; eine solche Verbindung heißt eine Splissung; 3) zwei Hölzer vermittelst einer Zunge od. Kluft verbinden; dies geschieht namentlich, wenn ein Mast gekappt od. sonst verloren worden ist, u. der Nothmast in den stehengebliebenen Stumpf eingefügt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 579.
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