Spruch

[606] Spruch, 1) Urtheil des Richters in einer streitigen Sache; 2) kurzer, nachdrücklicher, eine Lehre enthaltender Satz; bes. 3) eine kurze Stelle aus der Bibel, in welcher der Beweis eines Dogma od. einer moralischen Lehre liegt. Daher Spruchlbuch, ein Buch, in welchem solche Sprüche zum Unterricht zusammengestellt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 606.
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