Unterlage

[256] Unterlage, 1) was man unter einen andern Gegenstand legt, damit dieser höher, sicherer od. bequemer liege od. stehe; 2) (Lagerhölzer, Dielenlager, Schwellen), die schwächeren Hölzer, auf denen die Dielen im Erdgeschoß od. über Gewölben, weil da keine Balken liegen, aufgelagert, u. festgenagelt werden; 3) (Maur.), so v.w. Überschutt; 4) (Maschinenw.), so v.w. Anwelle; 5) (Mechan.), s.u. Hebel 1) a); 6) so v.w. Folie 2); 7) s.u. Pfropfen; 8) (Matrize), an einem Durchschnitt (s.d. 3) die Platte od. Ring aus gehärtetem Stahl, welche ein Loch von der Größe des herauszuschneidenden Stückes enthält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 256.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika