Verleger

[490] Verleger, 1) der, welcher für Personen, welche nicht in dem Orte wohnen, wo sie gewisse Abgaben zu entrichten haben, dieselben auslegt, bes. der für auswärtige Gewerken die Zubuße auslegt; 2) der, welcher die Kosten zu einem Unternehmen vorschießt; bes. die Gewerken, welche die Kosten zu einem Berggebäude hergeben; 3) der Unternehmer einer Fabrik od. Manufactur, bes. wenn die Fabrikate von den Arbeitern zu Hause verfertigt werden, u. der V. den Arbeitern das Material liefert u. die fertige Waare bezahlt; 4) s.u. Buchhandel I. A) u. Verlagsrecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 490.
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