Vicedom

[552] Vicedom (v. lat. Vicedominus, Vitzdom), 1) Einer, welcher an der Stelle eines Herrn dessen Geschäfte versteht; daher 2) im Mittelalter, welcher auf einem Schlosse od. sonst die Geschäfte eines damit Belehnten versah; bes. 3) der Stellvertreter eines mit weltlichen Gütern belehnten Geistlichen od. Klosters; 4) (Vidam), eine Gattung von Beamten unter den französischen Bischöfen, bes. zu Leitung aller Maßregeln für Bewahrung der Kirchenrechte berufen; 5) Administrator einer geistlichen Besitzung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 552.
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