Virgĭnes ecclesiastĭcae

[610] Virgĭnes ecclesiastĭcae (V. canonĭcae, V. privatae), Jungfrauen, welche den Schleier nahmen, aber in ihren Familien lebten u. nur versprachen unverehelicht zu bleiben. Im Fall der Verarmung wurden sie von dem Kirchenvermögen erhalten. Sie trugen ein Kleid von dunkler Farbe u. hatten in der Kirche ihre eigenen Sitze. V. e. finden sich schon seit dem 2. Jahrh.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 610.
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