Voigtei

[649] Voigtei, 1) das Gebiet, der Bezirk eines Voigts, d.h. Statthalters, Richters od. Schutzherrn; 2) die Würde, das Amt, die Gerechtigkeit eines solchen Voigts, s. Voigtlehn; 3) die Einkünfte eines Voigts, bes. eines Schutzherrn geistlicher Stifter; 4) Wohnung eines Voigts od. Kerkermeisters, nebst den unter seiner Aufsicht stehenden Gefängnissen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 649.
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