Wohlklang

[317] Wohlklang (Euphonie), die Eigenschaft der Rede, sofern die Laute, woraus die Wörter bestehen, einen angenehmen Eindruck auf das Gehör machen. Der W. hängt ab theils von dem Klange der verschiedenen einzelnen zu Wörtern zusammengesetzten Sylben (Wohllaut), theils von der quantitativen Beschaffenheit der Sylben u. deren Mischung (W. im engeren Sinne). Die Regeln für den W. sind mehr negativ, z.B. daß nicht mehre gleichlautende, od. zu viel gleichgemessene Sylben auf einander folgen etc. Der Gegensatz von W. ist entweder Übellaut (Mißlaut, Kakophonie) od. Eintönigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 317.
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