Haus-Arrest, der

[1024] Der Hāus-Arrếst, des -es, plur. inus. ein Arrest, vermöge dessen man nicht aus seiner Wohnung gehen darf, Arrest, welchen man in seiner Wohnung hat, und welcher auch Stuben-Arrest und bey den Soldaten Civil-Arrest genannt wird. Haus-Arrest haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1024.
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