Carga

[384] Carga bedeutet beim Seehandel das Verzeichniß der Kaufmannsgüter, mit denen ein Schiff befrachtet ist, zuweilen auch die Ladung selbst, daher Cargador ein Schiffsmäkler heißt, welcher den Schiffern sowol Güter zur Ladung besorgt, als auch die Ankunft der von ihnen geladenen Güter dem Empfänger meldet. Cargo heißt der Bevollmächtigte, welcher im Auftrag der Absender eine Schiffsladung Waaren nach einem andern Welttheil begleitet, um dort den vortheilhaftesten Verkauf derselben zu besorgen und zuweilen für den Erlös andere Waaren einzukaufen, welche eine vortheilhafte Rückfracht abgeben. Ein solcher Cargo muß daher in den Handelsverhältnissen, Sprachen und Producten der Gegenden, aus denen er kommt und wohin er geht, gleich erfahren sein. Manchmal werden zwei Personen in dieser Eigenschaft auf einem Schiffe angestellt, von denen dann die mit dem ausgedehntesten Vollmachten bekleidete Supercargo, die andere Untercargo genannt wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 384.
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