Freistätte

[109] Freistätte, Asyl, nannte man einen Ort, wohin sich der Verbrecher flüchten durfte, um vor der Strafe sicher zu sein Solche Orte erkannte schon das griech. und röm. Alterthum an. Auch bei den Juden finden wir sie, indem Moses den Israeliten sechs Stätten nannte, wohin sich unvorsätzliche Mörder flüchten konnten. Bei den Alten waren dieselben gewisse heilige Haine, Tempel und andere den Göttern geweihte Orte und Wohnungen priesterlicher Personen. (Vergl. Pausanias.) In der spätern Zeit des Christenthums wurde den Klöstern und Kirchen das Asylrecht beigelegt und selbst der weltliche Richter durfte seine Verfolgung nicht bis in das Heiligthum dieser Orte erstrecken. Die Päpste dehnten das Asylrecht immer weiter aus, und wenn es gleich in den rohen Zeiten der Gewalt manchem unschuldig Verfolgten Schutz gewährte, so wurde es doch auch von wirklichen Verbrechern oft gemisbraucht. Es ist daher in neuern Zeiten sehr eingeschränkt oder ganz aufgehoben worden. Als eine Art Asylrecht kann das durch die franz. und engl. Gesetzgebung festgesetzte Hausrecht (s.d.) betrachtet werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 109.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika