Melone

[108] Melōne heißt, angeblich von der griech. Insel Melos, eine kürbisartige, aus Asien nach Europa verpflanzte Garten- und Feldfrucht, die zwar im südl. Europa im Freien, in Deutschland aber fast nur in Mistbeeten gezogen wird und wie die Gurken an Ranken wächst. Es gibt eine große Anzahl von Spielarten derselben, die in frühe und späte Sorten unterschieden werden, sowie in Kantalupen, welche rund, warzig, glatt, dickschalig, allein die wohlschmeckendsten von allen und von schwarzgrüner, gelber oder weißer Farbe sind; überstrickte oder Netzmelonen, welche mit einem netzartigen, rauhen Überzuge versehen, länglich geformt und dünnschalig sind, und gereifte oder gefurchte Melonen, ebenfalls länglich, glatt und mit 12 Reisen oder Furchen. Ferner wird eine Kürbisart, die Wassermelone, dazu gerechnet, welche man von ganz besonderer Größe und Güte in Ungarn baut und deren Saft mit Wein gemischt genossen wird. Auch nach ihrem bald weißlichen, bald gelben, grünlichen oder orangefarbenen Fleische werden die Melonen unterschieden, deren sorgfältig ausgewählte Kerne bei uns vom Febr. bis Ende Mai zu verschiedener Zeit in Mistbeete gesäet werden, um bis in den Herbst Früchte zu erhalten. Ihr Geruch muß angenehm süß und stark sein und ist, sowie das angehende Ablösen des Stengels von der Frucht, ein Zeichen der Reise, die sich nur bei wenigen durch die äußere Farbe verräth. In günstigen Jahren und recht geschützten Lagen reisen die Melonen auch bei uns im Freien, müssen aber natürlich sehr spät gepflanzt werden. Über ihre Güte entscheidet nur der Geschmack, der bei den besten Früchten keinen Zusatz von Zucker wünschenswerth lassen darf; auf die dickere oder dünnere Schale und die Größe der Frucht kommt nichts an. Das Fleisch muß saftig und zart, weder wässerig noch mehlig sein und das Mark nur einen kleinen Theil der Frucht einnehmen. Genossen werden die Melonen sowol roh, als auf verschiedene Art eingemacht, gekocht als Suppe und Mus und als Fülle von Backwerk.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 108.
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