Niebuhr

[281] Niebuhr (Karstens), der ausgezeichnete Verfasser einer blos aus eignen Beobachtungen entstandenen Beschreibung von Arabien und einer Reise nach Arabien und andern umliegenden Ländern, zu deren Kenntniß seine Werke als Hauptquellen gelten, wurde 1733 zu Lüdingworth im hanov. Lande Hadeln geboren. Seit 1760 Ingenieurlieutenant in dän. Diensten, bereiste er von 1762–67 mit einer gelehrten Gesellschaft als Geograph die Morgenländer auf kön. Kosten, verlor aber seine vier Gefährten unterwegs durch den Tod. N. setzte jedoch die Reise und die von Jenen begonnenen Untersuchungen und Beobachtungen allein fort, kehrte glücklich zurück, machte die werthvollen Ergebnisse seiner eignen, sowie der frühern Forschungen seiner Gefährten bekannt, wurde 1802 als Mitglied vom franz. Nationalinstitut aufgenommen und starb. 1815 als dän. Etatsrath. – Barthold Georg N., geb. 1777 zu Meldorf in Holstein, der als Kenner der alten Sprachen, scharfsinniger Alterthumsforscher und. Geschichtschreiber berühmte Sohn des Vorigen, begründete seinen gelehrten Ruf namentlich durch seine »Römische Geschichte« (3 Bde., 1811–32), war in früherer Zeit Director der Bank in Kopenhagen, daher mit dem Finanzwesen vertraut und wurde deshalb, nachdem er in preuß. Dienste getreten, oft bei Geldgeschäften des Staats zu Rathe gezogen. Auch während der Unglückszeit Preußens diesem Staate unerschütterlich ergeben, wirkte er durch Rede und Schrift zur Bewältigung des Misgeschicks mit, verfaßte unter andern staatsrechtlichen Abhandlungen auch eine über »Preußens Recht gegen den sächs. Hof« (Berl. 1814) und wurde 1816 preuß. Gesandter am röm. Hofe, wo er seine gelehrten Forschungen eifrig fortsetzte und mehre Bruchstücke alter Schriftsteller entdeckte. Nach Deutschland zurückgekehrt, verweilte N. erst in Berlin und dann zu Bonn, leitete dort seit 1828 eine neue Ausgabe der byzantinischen Geschichtschreiber und starb, noch lebhaft berührt von der franz. Juliusrevolution, im Jan. 1831.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 281.
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