Trägheit

[459] Trägheit wird in der Naturlehre das Unvermögen eines leblosen Körpers genannt, wie z.B. eines Steins, aus eigner Kraft den Zustand der Ruhe oder der Bewegung zu verändern, in welchem er sich befindet, was man auch Beharrungsvermögen genannt hat. Er kann also nach dem Gesetz dieser materiellen Trägheit nur mittels einer oder mehrer von außen auf ihn wirkenden Ursachen aus der Ruhe in Bewegung, oder umgekehrt aus der Bewegung zur Ruhe gelangen. So wird die abgeschossene Kanonenkugel durch die ihrer Fortbewegung entgegenwirkenden Kräfte des Widerstandes der Luft und der Anziehungs- oder Attractionskraft der Erde zur Ruhe gebracht, weil ihre Bewegung auch nur auf äußerer Wirkung beruhte. Man spricht aber auch von geistiger Trägheit und versteht darunter Langsamkeit der geistigen Functionen und das Bestreben empfindender Wesen, soviel möglich in behaglicher Ruhe und ohne Wechsel ihrer Zustände hinzuleben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 459.
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