Freiherr

[618] Freiherr, seit dem 14. Jahrh. Titel für Dynasten, die keinem Territorialherrn zu Diensten verpflichtet waren; später Bezeichnung einer eigenen, hinter dem Grafenstande rangierenden Klasse des niedern Adels.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 618.
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