Rotes Kreuz

Flaggen.
Flaggen.

[562] Rotes Kreuz im weißen Felde, nach der Genfer Konvention (s.d.) im Kriege das Zeichen der Neutralität für Verwundete und Kranke sowie das zu ihrer Pflege bestimmte Personal und Material, dann die freiwillige Krankenpflege selbst, sowie die Männer- und Frauenvereine, die sich im Frieden für die Ausübung der Krankenpflege im Kriege vorbereiten. In Preußen besteht eine Rote-Kreuz-Medaille in drei Klassen, für Männer und Frauen (gestiftet 1. Okt. 1898). Der Mißbrauch des R. K. ist strafbar. [Tafel: Flaggen]. – Vgl. Strantz (1896), Marcks (1900), Chuchul (3. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 562.
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