Haben

[426] Haben drückt das Besitzverhältnis, die (ruhende) Macht des Ich über eine Sache aus, es bezeichnet allgemein das Verhältnis des Ich zu seinen Modificationen und wird auf die Objecte der Außenwelt übertragen. – ARISTOTELES rechnet das Haben (echein) zu den Kategorien (s. d.) (Met. V 23, 1023 a 8 squ.). Nach TRENDELENBURG leihen wir die Kategorie »haben« an die Sinnendinge (Neue Grundleg. S. 175). Das Ich als Substanz »hat« als Accidentien seine Tätigkeiten (l.c. S. 176). Das Wissen des Ich, daß es selbst die Substanz sei seiner Tätigkeiten, wird durch das Wort »haben« ausgedrückt (ib.). SCHUPPE erklärt: »Die Aussage des Teiles vom Ganzen bedarf gewöhnlich des Verbums haben. Sein Sinn ist der der auseinandergesetzten Zusammengehörigkeit. Object des Verbums haben ist nur etwas, was in diesem Sinne als Teil eines Ganzen gilt, und Subject desselben ist das Ganze« (Log. S. 120). »Das Verbum haben hat ohne Object überhaupt gar keinen Sinn; seine Bedeutung geht darin auf, daß etwas, eben das Object, zu dem Ganzen, welches das Subject ist, als Teil oder Bestandteil oder Eigenschaft, Element, Moment, vorübergehende Affection gehört, irgendwie mit ihm dauernd oder vorübergehend, äußerlich oder innerlich zusammengehört« (l.c. S. 146).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 426.
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