Fußnoten

1 Dies sagt ausdrücklich Dio 51, 23 zum J. 725 [29]: τέως μὲν οὐν ταῦτ᾽ ἐποίουν (d.h. so lange die Bastarner nur die Triballer – bei Oescus in Niedermoesien – und die Dardaner in Obermoesien angriffen), οὐδὲν σφίσι πρᾶγμα πρὸς τοὺς Ῥωμαίους ἠν˙ ἐπεὶ δὲ τόν τε Αἷμον ὑπερέβησαν καὶ τὴν Θρᾴκην τὴν Δενϑελητῶν ἔνσπονδον αὐτοῖς οὐσαν κατέδραμον κ. τ. λ. Die Bundesgenossen in Moesien, von denen Dio 38, 10 spricht, sind die Küstenstädte.


2 Wenn Dio sagt (51, 23): τὴν Σεγετικὴν καλουμένην προσεποίησατο καὶ ἐς τὴν Μυσίδα ἐνέβαλε, so kann jene Stadt wohl nur Serdica sein, das heutige Sofia, am oberen Oescus, der Schlüssel für das moesische Land.


3 Nach dem Feldzug des Crassus ist das eroberte Land wahrscheinlich in der Weise organisirt worden, daß die Küste zum thrakischen Reich kam, wie dies Zippel röm. Illyricum S. 243 dargethan hat, der westliche Theil aber ähnlich wie Thrakien den einheimischen Fürsten zu Lehn gegeben ward, an deren eines Stelle der noch unter Tiberius fungirende praefectus civitatium Moesiae et Triballiae (C.I.L. V, 1838) getreten sein muß. Die übliche Annahme, daß Moesien anfänglich mit Illyricum verbunden gewesen sei, ruht nur darauf, daß dasselbe bei der Aufzählung der im Jahre 727 [27] zwischen Kaiser und Senat getheilten Provinzen bei Dio 53, 12 nicht genannt werde und also in ›Dalmatien‹ enthalten sei. Aber auf die Lehnstaaten und die procuratorischen Provinzen erstreckt sich diese Aufzählung überhaupt nicht und insofern ist bei jener Annahme alles in Ordnung. Dagegen sprechen gegen die gewöhnliche Auffassung schwerwiegende Argumente. Wäre Moesien ursprünglich ein Theil der Provinz Illyricum gewesen, so hätte es diesen Namen behalten; denn bei Theilung der Provinz pflegt der Name zu bleiben und nur ein Determinativ hinzuzutreten. Die Benennung Illyricum aber, die Dio ohne Zweifel a.a.O. wiedergiebt, hat sich in dieser Verbindung immer beschränkt auf das obere (Dalmatien) und das untere (Pannonien). Ferner bleibt, wenn Moesien ein Theil von Illyricum war, für jenen Praefecten von Moesien und Triballien, resp. seinen königlichen Vorgänger kein Raum. Endlich ist es wenig wahrscheinlich, daß im J. 727 [27] einem einzigen senatorischen Statthalter ein Commando von dieser Ausdehnung und Wichtigkeit anvertraut worden ist. Dagegen erklärt sich alles einfach, wenn nach dem Kriege des Crassus in Moesien kleine Clientelstaaten entstanden; diese standen als solche von Haus aus unter dem Kaiser und da bei deren successiver Einziehung und Umwandlung in eine Statthalterschaft der Senat nicht mitwirkte, konnte sie leicht in den Annalen ausfallen. Vollzogen hat sie sich in oder vor dem J. 743 [11], da der damals den Krieg gegen die Thraker führende Statthalter L. Calpurnius Piso, dem Dio 54, 34 irrig die Provinz Pamphylien beilegt, als Provinz nur Pannonien oder Moesien gehabt haben kann und, da in Pannonien damals Tiberius als Legat fungirte, für ihn nur Moesien übrig bleibt. Im J. 6 n. Chr. erscheint sicher ein kaiserlicher Statthalter von Moesien.


4 Der officielle Titel des Cottius war nicht König, wie der seines Vaters Donnus, sondern ›Gauverbandsvorstand‹ (praefectus civitatium), wie er auf dem noch stehenden im Jahre 745/6 [9/8] von ihm zu Ehren des Augustus errichteten Bogen von Susa genannt wird. Aber die Stellung war ohne Zweifel lebenslänglich und, unter Vorbehalt der Bestätigung des Lehnsherrn, auch erblich, also insofern der Verband allerdings ein Fürstenthum, wie er auch gewöhnlich heißt.


5 Wir kennen diese Straße nur in der Gestalt, die der Sohn des Erbauers Kaiser Claudius ihr gab; ursprünglich kann sie natürlich nicht via Claudia Augusta geheißen haben, sondern nur via Augusta, und schwerlich als ihr Endpunkt in Italien Altinum, ungefähr das heutige Venedig, betrachtet worden sein, da unter Augustus noch alle Reichsstraßen nach Rom führten. Daß die Straße auch durch das obere Etschthal lief, ist erwiesen durch den bei Meran gefundenen Meilenstein (C.I.L. V, 8003); daß sie an die Donau führte, ist bezeugt, die Verbindung dieses Straßenbaus mit der Anlage von Augusta Vindelicum, wenn dies auch zunächst nur Marktflecken (forum) war, mehr als wahrscheinlich (C.I.L. III p. 711); auf welchem Wege von Meran aus Augsburg und die Donau erreicht wurden, wissen wir nicht. Späterhin ist die Straße dahin corrigirt worden, daß sie bei Botzen die Etsch verläßt und das Eisackthal hinauf über den Brenner nach Augsburg führt.


6 Die Oertlichkeit, ›in welcher die Besser den Gott Dionysos verehren‹ und die Crassus ihnen nahm und den Odrysen gab (Dio 51, 25), ist gewiß derselbe Liberi patris lucus, in welchem Alexander opferte und der Vater des Augustus, cum per secreta Thraciae exercitum duceret, das Orakel wegen seines Sohnes befragte (Sueton Aug. 94) und das schon Herodot (2, 111; vgl. Euripides Hec. 1267) als unter Obhut der Besser stehendes Orakelheiligthum erwähnt. Gewiß ist es nordwärts der Rhodope zu suchen; wiedergefunden ist es noch nicht.


7 Daß die Schlacht bei Arbalo (Plinius h.n. 11, 17, 55) in dieses Jahr gehört, zeigt Obsequens 72 und also geht auf sie die Erzählung bei Dio 54, 33


8 Daß der Sturz des Drusus in der Saalegegend erfolgte, wird aus Strabon 7, 1, 3 p. 291 gefolgert werden dürfen, obwohl er nur sagt, daß er auf dem Heerzuge zwischen Salas und Rhein umkam und die Identification des Salas mit der Saale allein auf der Namensähnlichkeit beruht. Von der Unglücksstätte wurde er dann bis in das Sommerlager transportirt (Seneca cons. ad Marciam 3: ipsis illum hostibus aegrum cum veneratione et pace mutua prosequentibus nec optare quod expediebat audentibus) und in diesem ist er gestorben (Sueton Claud. 1). Dies lag tief im Barbarenland (Valerius Max. 5, 5, 3) und nicht allzuweit von dem Schlachtfelde des Varus (Tacitus ann. 2, 7, wo die vetus ara Druso sita gewiß auf den Sterbeplatz zu beziehen ist); man wird dasselbe im Wesergebiet suchen dürfen. Die Leiche wurde dann in das Winterlager geschafft (Dio 55, 2) und dort verbrannt; diese Stätte galt nach römischem Gebrauch auch als Grabstätte, obwohl die Beisetzung der Asche in Rom stattfand, und darauf ist der honorarius tumulus mit der jährlichen Leichenfeier zu beziehen (Sueton a.a.O.). Wahrscheinlich hat man dessen Stätte in Vetera zu suchen. Wenn ein späterer Schriftsteller (Eutrop 7, 13) von dem monumentum des Drusus bei Mainz spricht, so ist dies nicht wohl das Grabmal, sondern das anderweitig erwähnte Tro paeum (Florus 2, 30: Marcomanorum spoliis et insignibus quendam editum tumulum in tropaei modum excoluit)


9 Die Mittheilung Dios 55, 10a, zum Theil bestätigt durch Tacitus ann. 4, 44, kann nicht anders aufgefaßt werden. Diesem Statthalter muß ausnahmsweise auch Noricum und Raetien unterstellt gewesen sein oder der Lauf der Operationen veranlaßte ihn die Grenze seiner Statthalterschaft zu überschreiten. Daß er Böhmen selbst durchschritten habe, was in noch größere Schwierigkeiten verwickeln würde, fordert der Bericht nicht.


10 Auf eine rückwärtige Verbindung der Rheinlager mit dem Hafen von Boulogne dürfte die vielbestrittene Notiz des Florus 2, 30 zu beziehen sein: Bonnam (oder Bormam) et Gessoriacum pontibus iunxit classibusque firmavit womit zu vergleichen sind die von demselben Schriftsteller erwähnten Castelle an der Maas. Bonn kann damals füglich die Station der Rheinflotte gewesen sein; Boulogne ist auch in späterer Zeit noch Flottenstation gewesen. Drusus konnte wohl Veranlassung haben den kürzesten und sichersten Landweg zwischen den beiden Flottenlagern für Transporte brauchbar zu machen, wenn auch der Schreiber wahrscheinlich, um das Auffallende bemüht, durch zugespitzte Ausdrucksweise Vorstellungen erweckt, die so nicht richtig sein können.


11 Ueber die administrative Theilung Galliens fehlt es, abgesehen von der Abtrennung der Narbonensis, an allen Nachrichten, da sie nur auf kaiserlichen Verfügungen beruhte und darüber nichts in die Senatsprotokolle kam. Aber von der Existenz eines gesonderten ober- und untergermanischen Commandos geben die erste Kunde die Feldzüge des Germanicus, und die Varusschlacht ist unter jener Voraussetzung kaum zu verstehen; hier erscheinen wohl die hiberna inferiora, die von Vetera (Velleius 2, 120), und den Gegensatz dazu, die superiora können nur die von Mainz gemacht haben, aber auch diese stehen nicht unter einem Collegen, sondern unter dem Neffen, also einem Unterbefehlshaber des Varus. Wahrscheinlich hat die Theilung erst in Folge der Niederlage in den letzten Jahren des Augustus stattgefunden.


12 Das von Drusus in monte Tauno angelegte praesidium (Tacitus ann. 1, 56) und das mit Aliso zusammengestellte φρούριον ἐν Χάττοις παρ᾽ αὐτῷ τῷ Ῥήνῳ (Dio 54, 33) sind wahrscheinlich identisch, und die besondere Stellung des Mattiakergaus hängt augenscheinlich mit der Anlage von Mogontiacum zusammen.


13 Daß das ›Castell am Zusammenfluß des Lupias und des Helison‹ bei Dio 54, 33 identisch ist mit dem öfter genannten Aliso und dies an der oberen Lippe gesucht werden muß, ist keinem Zweifel unterworfen, und daß das römische Winterlager an den Lippequellen (ad caput Lupiae Velleius 2, 105), unseres Wissens das einzige derartige auf germanischem Boden, eben dort zu suchen ist, wenigstens sehr wahrscheinlich. Daß die beiden an der Lippe hinlaufenden Römerstraßen und deren befestigte Marschlager wenigstens bis in die Gegend von Lippstadt führten, haben namentlich Hölzermanns Untersuchungen dargethan. Die obere Lippe hat nur einen namhaften Zufluß, die Alme, und da unweit der Mündung dieser in die Lippe das Dorf Elsen liegt, so darf hier der Namensähnlichkeit einiges Gewicht beigelegt werden. – Der Ansetzung von Aliso an der Mündung der Glenne (und Liese) in die Lippe, welche unter andern Schmidt vertritt, steht vornehmlich entgegen, daß das Lager ad caput Lupiae dann von Aliso verschieden gewesen sein muß, überhaupt dieser Punkt von der Weserlinie zu weit abliegt, während von Elsen aus der Weg geradezu durch die Dörenschlucht in das Werrethal führt. Ueberhaupt bemerkt Schmidt (Westfälische Zeitschrift für Gesch. und Alterthumskunde 20 S. 259), kein Anhänger der Identification von Aliso und Elsen, daß die Höhen von Wever (unweit Elsen) und überhaupt der linke Thalrand der Alme der Mittelpunkt eines Halbkreises sind, welchen die vorliegenden Gebirge bilden und diese hochgelegene, trockene, bis zu dem Gebirge eine genaue Uebersicht gestattende Gegend, welche das ganze lippische Land deckt und selbst in der Front durch die Alme gedeckt ist, sich gut eignet zum Ausgangspunkt eines Zuges gegen die Weser.


14 Das und nicht mehr sagt Velleius 2, 110: in omnibus Pannoniis non disciplinae (= Kriegszucht) tantummodo, sed linguae quoque notitia Romanae, plerisque etiam litterarum usus et familiaris animorum erat exercitatio. Es sind das dieselben Erscheinungen wie sie bei den Cheruskerfürsten begegnen, nur in gesteigertem Maße; und sie sind vollkommen begreiflich, wenn man sich der von Augustus aufgestellten pannonischen und breukischen Alen und Cohorten erinnert.


15 Nimmt man an, daß von den zwölf Legionen, die gegen Maroboduus im Marsch waren (Tacitus ann. 2, 46) so viele, als wir bald nachher in Germanien finden, also fünf auf dieses Heer kommen, so zählte das illyrische Heer des Tiberius sieben, und die Zahl von zehn (Velleius 2, 113) kann füglich bezogen werden auf den Zuzug aus Moesien und Italien, die funfzehn auf den Zuzug aus Aegypten oder Syrien und auf die weiteren Aushebungen in Italien, von wo die neu ausgehobenen Legionen zwar nach Germanien, aber die dadurch abgelösten zu Tiberius Heer kamen. Ungenau spricht Velleius 2, 112 gleich im Beginn des Krieges von fünf durch A. Caecina und Plautius Silvanus ex transmarinis provinciis herangeführten Legionen; einmal konnten die überseeischen Truppen nicht sofort zur Stelle sein und zweitens sind die Legionen des Caecina natürlich die moesischen. Vgl meinen Commentar zum mon. Ancyr. ed. 2 p. 71.


16 Das sagt Velleius 2, 118: adsiduus militiae nostrae prioris comes, iure etiam civitatis Romanae eius equestres consequens gradus, was mit dem ductor popularium des Tacitus ann. 2, 10 zusammenfällt. In dieser Zeit müssen dergleichen Offiziere nicht selten vorgekommen sein; so fochten in dem dritten Feldzug des Drusus inter primores Chumstinctus et Avectius tribuni ex civitate Nerviorum (Livius ep. 141) und unter Germanicus Chariovalda dux Batavorum (Tac. ann. 2, 11).


17 Das Bildniß des Varus zeigt eine Kupfermünze der africanischen Stadt Achulla, geschlagen unter seinem Proconsulat von Africa im J. 747/8 d. St., vor Chr. 7/6 (L. Müller num. de l'ancienne Afrique 2 p. 44, vgl. p. 52). Die Basis, welche einst die ihm von der Stadt Pergamon gesetzte Bildsäule trug, haben die Ausgrabungen daselbst wieder ans Licht gebracht, die Unterschrift lautet: ὁ δῆμος [ἐτίμησεν] Πόπλιον Κοινκτίλιον Σέξτου υἱὸν Οὐάρ[ον] πάσης ἀρετῆ[ς ἕνεκα].


18 Der dionische Bericht, der einzige, der diese Katastrophe in einigem Zusammenhang überliefert, erklärt den Verlauf derselben in genügender Weise, wenn man nur, was Dio allerdings nicht hervorhebt, das allgemeine Verhältniß des Sommer- und des Winterlagers hinzunimmt und die von Ranke (Weltgeschichte 3, 2, 275) mit Recht gestellte Frage, wie gegen eine locale Insurrection das ganze Heer hat marschiren können, damit beantwortet. Der Bericht des Florus beruht keineswegs auf ursprünglich anderen Quellen, wie derselbe Gelehrte annimmt, sondern lediglich auf dem dramatischen Zusammenrücken der Motive, wie es allen Historikern dieses Schlages eigen ist. Die friedliche Rechtspflege des Varus und die Erstürmung des Lagers kennt die bessere Ueberlieferung beide auch und in ihrem ursächlichen Zusammenhang; die lächerliche Schilderung, daß, während Varus auf dem Gerichtsstuhl sitzt und der Herold die Parteien vorladet, die Germanen zu allen Thoren in das Lager einbrechen, ist nicht Ueberliefernug, sondern aus dieser verfertigtes Tableau. Daß dieses außer mit der gesunden Vernunft auch mit Tacitus Schilderung der drei Marschlager in unlösbarem Widerspruch steht, leuchtet ein.


19 Die normale Stärke der drei Alen und der sechs Cohorten ist insofern nicht genau zu berechnen, als darunter einzelne Doppelabtheilungen (miliariae) gewesen sein können; aber viel über 20000 Mann kann das Heer nicht gezählt haben. Andrerseits liegt keine Ursache vor eine wesentliche Differenz der effectiven Stärke von der normalen anzunehmen. Die zahlreichen Detachirurgen, deren Erwähnung geschieht (Dio 56, 19), finden ihren Ausdruck in der verhältnißmäßig geringen Zahl der Anxilien, die immer dafür vorzugsweise verwendet wurden.


20 Da Germanicus, von der Ems kommend, das Gebiet zwischen Ems und Lippe, das heißt das Münsterland, verheert und nicht weit davon der Teutoburgiensis saltus liegt, wo Varus Heer zu Grunde ging (Tacitus ann. 1, 61), so liegt es am nächsten diese Bezeichnung, welche auf das flache Münsterland nicht paßt, von dem das Münsterland nordöstlich begrenzenden Höhenzug, dem Osning zu verstehen; aber auch an das etwas weiter nördlich parallel mit dem Osning von Minden zur Huntequelle streichende Wiehengebirge kann gedacht werden. Den Punkt an der Weser, an dem das Sommerlager stand, kennen wir nicht; indeß ist nach der Lage von Aliso bei Paderborn und nach den zwischen diesem und der Weser bestehenden Verbindungen wahrscheinlich dasselbe etwa bei Minden gewesen. Die Richtung des Rückmarsches kann jede andere, nur nicht die nächste nach Aliso gewesen sein, und die Katastrophe erfolgte also nicht auf der militärischen Verbindungslinie zwischen Minden und Paderborn selbst, sondern in größerer oder geringerer Entfernung von dieser. Varus mag von Minden etwa in der Richtung auf Osnabrück marschirt sein, dann nach dem Angriff von dort aus nach Paderborn zu gelangen versucht und auf diesem Marsch in einem jener beiden Höhenzüge sein Ende gefunden haben. Seit Jahrhunderten ist in der Gegend von Venne an der Huntequelle eine auffallend große Anzahl von römischen Gold-, Silber- und Kupfermünzen gefunden worden, wie sie in augustischer Zeit umliefen, während spätere Münzen daselbst so gut wie gar nicht vorkommen (vgl. die Nachweisungen bei Paul Höfer der Feldzug des Germanicus im Jahre 16. Gotha 1884. S. 82 fg.). Einem Münzschatz können diese Funde nicht angehören wegen des zerstreuten Vorkommens und der Verschiedenheit der Metalle; einer Handelsstätte auch nicht wegen der zeitlichen Geschlossenheit; sie sehen ganz aus wie der Nachlaß einer großen aufgeriebenen Armee, und die vorliegenden Berichte über die Varusschlacht lassen sich mit dieser Localität vereinigen. – Ueber das Jahr der Katastrophe hätte nie gestritten werden sollen; die Verschiebung in das Jahr 10 ist ein bloßes Versehen. Die Jahreszeit wird einigermaßen dadurch bestimmt, daß zwischen der Anordnung der illyrischen Siegesfeier und dem Eintreffen der Unglücksbotschaft in Rom nur fünf Tage liegen und jene wahrscheinlich den Sieg vom 3. August zur Voraussetzung hat, wenn sie auch nicht unmittelbar auf diesen gefolgt ist. Danach wird die Niederlage etwa im September oder October stattgefunden haben, was auch dazu stimmt, daß der letzte Marsch des Varus offenbar der Rückmarsch aus dem Sommer- in das Winterlager gewesen ist.


21 Den fortdauernden Kriegsstand bezeugen Tacitus ann. 1, 9 und Dio 56, 26; aber berichtet wird gar nichts aus den nominellen Feldzügen der Sommer 12, 13 und 14 und die Expedition vom Herbst des J. 14 erscheint als die erste von Germanicus unternommene. Allerdings ist Germanicus wahrscheinlich noch bei Augustus Lebzeiten als Imperator ausgerufen worden (mon. Ancyr. p. 17); aber es steht nichts im Wege dies auf den Feldzug des J. 11 zu beziehen, in dem Germanicus mit proconsularischer Gewalt neben Tiberius commandirte (Dio 56, 25). Im J. 12 war er in Rom zur Verwaltung des Consulats, welche er das ganze Jahr hindurch behielt und mit welcher es damals noch ernsthaft genommen wurde; dies erklärt, weßhalb Tiberius, wie dies jetzt erwiesen ist (Hermann Schulz, quaest. Ovidianae. Greifswald 1883, S. 15f.), noch im J. 12 nach Germanien ging und sein Rheincommando erst im Anfang des J. 13 mit der pannonischen Siegesfeier niederlegte.


22 Die Annahme Schmidts (Westfäl. Zeitschrift 20 S. 301), daß die erste Schlacht auf dem idistavisischen Feld etwa bei Bückeburg geschlagen sei, die zweite, wegen der dabei erwähnten Sümpfe, vielleicht am Steinhudersee, bei dem südlich von diesem liegenden Dorf Bergkirchen, wird von der Wahrheit sich nicht weit entfernen und kann wenigstens als Veranschaulichung gelten. Auf ein gesichertes Ergebniß muß bei diesem wie bei den meisten taciteischen Schlachtberichten verzichtet werden.


23 Die Angabe des Tacitus (ann. 2, 45), daß dies eigentlich ein Krieg der Republikaner gegen die Monarchisten gewesen sei, ist wohl nicht frei von Uebertragung hellenisch-römischer Anschauungen auf die sehr verschiedene germanische Welt. So weit der Krieg eine ethisch-politische Tendenz gehabt hat, wird ihn nicht das nomen regis wie Tacitus sagt, sondern das certum imperium visque regia des Velleius (2, 108) hervorgerufen haben.


24 Es triumphirten über Spanien, abgesehen von dem wohl politischen Triumph des Lepidus, im J. 718 [36] Cn. Domitius Calvinus (Consul 714 [40]), im J. 720 C [34]. Norbanus Flaccus (Consul 716 [38]), zwischen 720 [29] und 725 [29] L. Marcius Philippus (Consul 716 [38]) und Appius Claudius Pulcher (Consul 716 [38]), im J. 726 [28] C. Calvisius Sabinus (Consul 715 [89]), im J. 728 [26] Sex. Appuleius (Consul 725 [29]). Die Schriftsteller erwähnen nur den Sieg, den Calvinus über die Cerretaner (bei Puycerda in den östlichen Pyrenäen) erfocht (Dio 48, 42; vgl. Velleius 2, 78 und die Münze des Sabinus mit Osca Eckhel 5, 203).


25 Da Augusta Emerita in Lusitanien erst im J. 729 [25] Colonie ward (Dio 53, 26) und diese bei dem Verzeichniß der Provinzen, in denen Augustus Colonien gegründet hat (mon. Ancyr. p. 119, vgl. p. 222), nicht füglich unberücksichtigt geblieben sein kann, so wird die Trennung von Lusitania und Hispania ulterior erst nach dem cantabrischen Kriege stattgefunden haben.


26 Callaecien ist nicht bloß von der ulterior aus eingenommen worden, sondern muß noch in der früheren Zeit des Augustus zu Lusitanien gehört haben, ebenso Asturien anfänglich zu dieser Provinz geschlagen worden sein. Sonst ist die Erzählung bei Dio 54, 5 nicht zu verstehen; T. Carisius, der Erbauer Emeritas, ist offenbar der Statthalter von Lusitanien, C. Furnius der der Tarraconensis. Damit stimmt auch die parallele Darstellung bei Florus 2, 33, denn die Drigaecini der Handschriften sind sicher die Βριγαικινοί, die Ptolemaeus 2, 6, 29 unter den Asturern aufführt. Darum faßt auch Agrippa in seinen Messungen Lusitania mit Asturia und Callaecia zusammen (Plinius 4, 22, 118) und bezeichnet Strabon 3, 4, 20 p. 166 die Callaeker als früher Lusitaner genannt. Schwankungen in der Abgrenzung der spanischen Provinzen erwähnt Strabon 3, 4, 19 p. 166.


27 Es sind dies die 4. macedonische, die 6. victrix und die 10. gemina. Die erste von diesen kam in Folge der durch Claudius britannische Expedition veranlaßten Verschiebung der Truppenlager an den Rhein. Die beiden anderen, obwohl inzwischen mehrfach anderswo verwendet, standen noch im Anfang der Regierung Vespasians in ihrer alten Garnison und mit ihnen anstatt der 4. die von Galba neu errichtete 1. adiutrix (Tacitus hist. 1, 44). Alle drei wurden in Veranlassung des Bataverkrieges an den Rhein geschickt, und es kam davon nur eine zurück. Denn noch im J. 88 lagen in Spanien mehrere Legionen (Plinius paneg. 14; vgl. Hermes 3, 118), von welchen eine sicher die schon vor dem J. 79 in Spanien garnisonirende 7. gemina (C.I.L. II, 2477) ist; die zweite muß eine von jenen dreien sein und ist wahrscheinlich die 1. adiutrix, da diese bald nach dem J. 88 an den Donaukriegen Domitians sich betheiligt und unter Traian in Obergermanien steht, was die Vermuthung nahe legt, daß sie eine der mehreren im J. 88 von Spanien nach Obergermanien geführten Legionen gewesen und bei dieser Veranlassung aus Spanien weggekommen ist. – In Lusitanien haben keine Legionen gestanden.


28 Bei dem Ort Pisoraca (Herrera am Pisuerga, zwischen Palencia und Santandér), der allein auf Inschriften des Tiberius und des Nero und zwar als Ausgangspunkt einer Kaiserstraße genannt wird (C.I.L. II, 4883. 4884), dürfte das Lager der cantabrischen Legion gewesen sein, wie bei Leon das asturische. Auch Augustobriga (westlich von Zaragoza) und Complutum (Alcalá de Henares nordwärts von Madrid) werden nicht ihrer städtischen Bedeutung wegen, sondern als Truppenlager Reichsstraßencentren gewesen sein.


29 Damit kann in Verbindung gebracht werden, daß dieselbe Legion auch, wenn gleich nur zeitweise und mit einem Detachement, in Numidien activ gewesen ist.


30 Daß ›die Iberer Römer genannt werden‹, wie Josephus (contra Ap. 2, 4) sich ausdrückt, kann nur auf die Ertheilung des latinischen Rechts durch Vespasian bezogen werden und ist eine incorrecte Angabe des Fremden.


31 Das wohl jüngste sicher datirbare Denkmal der einheimischen Sprache ist eine Münze von Osicerda, welche den während des gallischen Krieges von Caesar geschlagenen Denaren mit dem Elephanten nachgeprägt ist, mit lateinischer und iberischer Aufschrift (Zobel estudio histórico de la moneda antiqua española 2, 11). Unter den ganz oder theilweise epichorischen Inschriften Spaniens mögen sich manche jüngere befinden; öffentliche Setzung ist bei keiner derselben auch nur wahrscheinlich.


32 Es hat eine Zeit gegeben, wo die Peregrinengemeinden das Recht die lateinische zur Geschäftssprache zu machen vom Senat erbitten mußten; aber für die Kaiserzeit gilt das nicht mehr. Vielmehr ist hier wahrscheinlich häufig das Umgekehrte eingetreten, zum Beispiel das Münzrecht in der Weise gestattet worden, daß die Aufschrift lateinisch sein mußte. Ebenso sind öffentliche Gebäude, die Nichtbürger errichteten, lateinisch bezeichnet; so lautet eine Inschrift von Ilipa in Andalusien (C.I.L. II, 1087): Urchail Atitta f(ilius) Chilasurgun portas fornic(es) aedificand(a) curavit de s(ua) p(ecunia). Daß das Tragen der Toga auch Nichtrömern gestattet und ein Zeichen von loyaler Gesinnung war, zeigt sowohl Strabons Aeußerung über die Tarraconensis togata wie Agricolas Verhalten in Britannien (Tacitus Agric. 21)


33 Diese merkwürdigen Ordnungen erhellen namentlich aus den spanischen Ortsverzeichnissen bei Plinius und sind von Detlefsen (Philologus 32, 606 fg.) gut dargelegt worden. Die Terminologie freilich ist schwankend. Da die Bezeichnungen civitas, populus, gens der selbständigen Gemeinde eigen sind, kommen sie von Rechtswegen diesen Theilen zu; also wird zum Beispiel gesprochen von den X civitates der Autrigonen, den XXII populi der Asturer, der gens Zoelarum (C.I.L. II, 2633), welche eben eine dieser 22 Völkerschaften ist. Das merkwürdige Document, das wir von diesen Zoelae besitzen (C.I.L. II, 2633) lehrt, daß diese gens wieder in gentilitates zerfiel, welche letzteren auch selbst gentes hießen, wie eben dieses selbst und andere Zeugnisse (Eph. ep. II, p. 243) beweisen. Es findet sich auch civis in Beziehung auf einen der cantabrischen populi (Eph. ep. II p. 243). Aber auch für den größeren Gau, der ja einstmals die politische Einheit war, giebt es andere Bezeichnungen nicht als diese eigentlich retrospective und incorrecte; namentlich gens wird dafür selbst im technischen Stil verwendet (z.B.C.I.L. II, 4233 Intercat(iensis) ex gente Vaccaeorum). Daß das Gemeinwesen in Spanien auf jenen kleinen Districten ruht, nicht auf den Gauen, erhellt sowohl aus der Terminologie selbst wie auch daraus, daß Plinius 3, 3, 18 jenen 293 Ortschaften die civitates contributae aliis gegenüberstellt; ferner zeigt es der Beamte at census accipiendos civitatium XXIII Vasconum et Vardulorum (C.I.L. VI, 1463) verglichen mit dem censor civitatis Remorum foederatae (C.I.L. XI, 1855 vgl. 2607).


34 Da die latinische Gemeindeverfassung für eine nicht städtisch organisirte Gemeinde nicht paßt, so müssen diejenigen spanischen, welche noch nach Vespasian der städtischen Organisation entbehrten, entweder von der Verleihung des latinischen Rechts ausgeschlossen oder für sie besondere Modificationen eingetreten sein. Das letztere dürfte mehr Wahrscheinlichkeit haben. Latinische Namensform zeigen nachvespasianische Inschriften auch der gentes, wie C.I.L. II, 2633 und Eph. ep. II, 322; und wenn einzelne aus dieser Zeit sich finden sollten mit nichtrömischen Namen, so wird immer noch zu fragen sein, ob hier nicht bloß factische Vernachlässigung zu Grunde liegt. Indicien nichtrömischer Gemeindeordnung, in den sparsamen sicher vorvespasianischen Inschriften verhältnißmäßig häufig (C.I.L. II, 172. 1953. 2633. 5048), sind mir in sicher nachvespasianischen nicht vorgekommen.


35 Die Richtung der via Augusta giebt Strabon (3, 4, 9 p. 160) an; ihr gehören alle Meilensteine an, die jenen Namen haben, sowohl die aus der Gegend von Lerida (C.I.L. II. 4920-4928) wie die zwischen Tarragona und Valencia gefundenen (das. 4949-4954) wie endlich die zahlreichen ab Iano Augusto, qui est ad Baetem oder ab arcu, unde incipit Baetica, ad oceanum.


36 In Clunia ist eine Dedication an die Mütter gefunden (C.I.L. II, 2776) – die einzige spanische dieses bei den westlichen Kelten so weit verbreiteten und so lange anhaltenden Cults –, in Uxama eine den Lugoves gesetzte (das. 2818), welche Gottheit bei den Kelten von Aventicum wiederkehrt.


37 Die Hinkeiamben (1, 61) lauten:

Hoch schätzt des feinen Dichters Lieder Verona;

Des Maro freut sich Mantua.

Pataviums großer Livius macht der Stadt Ruhm aus

Und Stella wie ihr Flaccus auch.

Apollodoren rauscht Beifall des Nils Woge;

Von Nasos Ruhm ist Sulmo voll.

Die beiden Seneca und den einzigen Lucanus

Rühmt das beredte Corduba

Das lustige Gades wird den Canius sein nennen,

Emerita meinen Decian.

Also wird unser Bilbilis auf dich stolz sein,

Licinian, und auch auf mich.


38 Das iberische Münzgebiet reicht entschieden über die Pyrenäen hinüber, wenn auch die einzelnen Münzaufschriften, welche unter anderm auf Perpignan und Narbonne bezogen werden, nicht sicherer Deutung sind. Da alle diese Prägungen unter römischer Autorisation stattgefunden haben, so legt dies die Frage nahe, ob nicht früher, namentlich vor der Gründung von Narbo (636 [118] d. St.), dieser Theil der späteren Narbonensis unter dem Statthalter des diesseitigen Spaniens gestanden hat. Aquitanische Münzen mit iberischer Aufschrift giebt es nicht, so wenig wie aus dem nordwestlichen Spanien, wahrscheinlich weil die römische Oberherrschaft, unter deren Tutel diese Prägung erwachsen ist, so lange dieselbe dauerte, das heißt vielleicht bis zum numantinischen Krieg, jene Gebiete nicht umfaßte.


39 Das zeigt die merkwürdige Inschrift von Avignon (Herzog Gall. Narb. n. 403): T. Carisius T.f. pr(aetor) Volcar(um) dat, das älteste Zeugniß für die römische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.


40 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfersee) kann in den drei Gallien der Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden (3, 254); aber da diese Gemeinde später als civitas Equestrium auftritt (inser. Helv. 115), so scheint sie unter die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.


41 Die aus Vienna von den Allobrogen früher Vertriebenen (οἱ ἐκ Οὐιέννης τῆς Ναρβωνησίας ὑπὸ τῶν Ἀλλοβρίγων ποτὲ ἐκπεσόντες) bei Dio 46, 50 können nicht wohl andere gewesen sein als römische Bürger, da die Gründung einer Bürgercolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich begreift. Die ›frühere‹ Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem Allobrogenaufstand unter Catugnatus im J. 693 (3, 224 [61]). Die Erklärung, warum die Vertriebenen nicht zurückgeführt, sondern anderweitig angesiedelt wurden, fehlt, aber es lassen sich dafür mancherlei Veranlassungen denken, und die Thatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt zufließenden Renten (Tacitus h. 1, 65) mögen ihr wohl auf Kosten von Vienna verliehen worden sein.


42 Der Boden gehörte früher den Segusiavern (Plinius h.n. 4, 18, 107; Strabo p. 186. 192), einem der kleinen Clientelgaue der Haeduer (Caesar b.G. 7, 75); aber in der Gaueintheilung zählt sie nicht zu diesen, sondern steht für sich als μητρόπολις (Ptolemaeus 2, 8, 11. 12).


43 Dies sind die 1200 Soldaten, mit welchen, wie der Judenkönig Agrippa bei Josephus (bell. 2, 16, 4) sagt, die Römer das gesammte Gallien in Botmäßigkeit halten.


44 Nichts ist so bezeichnend für die Stellung Triers in dieser Zeit als die Verordnung des Kaisers Gratianus vom J. 376 (C. Th. 13, 3, 11), daß den Professoren der Rhetorik und der Grammatik beider Sprachen in sämmtlichen Hauptstädten der damaligen siebzehn gallischen Provinzen zu ihrem städtischen Gehalt die gleiche Zulage aus der Staatskasse gegeben, für Trier aber diese höher bemessen werden solle.


45 Bei Caesar erscheinen wohl, im Großen und Ganzen genommen, dieselben Gaue, wie sie dann in der angustischen Ordnung vertreten sind, aber zugleich vielfache Spuren kleinerer Clientelverbände (vgl. 2, 238); so werden als ›Clienten‹ der Haeduer genannt die Segusiaver, die Ambivareten, die Aulerker Brannoviker und die Brannovier (b.G. 7, 75), als Clienten der Treverer die Condruser (b.G. 4. 6), als solche der Helvetier die Tulinger und Latobrigen. Mit Ausnahme der Segusiaver fehlen diese alle auf dem Lyoner Landtage. Dergleichen kleinere nicht völlig in die Vororte aufgegangene Gaue mag es in Gallien zur Zeit der Unterwerfung in großer Zahl gegeben haben. Wenn nach Josephus (bell. 2, 16, 4) den Römern 305 gallische Gaue und 1200 Städte gehorchten, so mögen dies die Ziffern sein, die für Caesars Waffenerfolge herausgerechnet worden sind; wenn die kleinen iberischen Völker in Aquitanien und die Clientelgaue im Keltenland mitgezählt wurden, konnten dergleichen Zahlen wohl herauskommen.


46 Darauf führt außer der Inschrift bei Boissieu p. 609, wo die Worte tot[i]us cens[us Galliarum] mit dem Namen eines der Altarpriester in Verbindung gebracht werden, die Ehreninschrift, welche die drei Gallien einem kaiserlichen Beamten a censibus accipiendis setzen (Henzen 6944); derselbe scheint die Katasterrevision für das ganze Land geleitet zu haben, eben wie früher Drusus, während die Schätzung selbst durch Commissarien für die einzelnen Landschaften erfolgte. Auch ein sacerdos Romae et Augusti der Tarraconensis wird belobt ob curam tabulari censualis fideliter administratam (C.I.L. H, 4248); es waren also mit der Steuerrepartirung wohl die Landtage aller Provinzen befaßt. Die kaiserliche Finanzverwaltung der drei Gallien war wenigstens der Regel nach so getheilt, daß die beiden westlichen Provinzen (Aquitanien und Logudunensis) unter einem Procurator standen, Belgica und die beiden Germanien unter einem andern; doch hat es rechtlich feste Competenzen dafür wohl nicht gegeben. Auf eine regelmäßige Betheiligung bei der Aushebung darf aus der von Hadrian, offenbar außerordentlicher Weise, mit Vertretern aller spanischen Districte gepflogenen Verhandlung (vita 12) nicht geschlossen werden.


47 Für die arca Galliarum, den Freigelassenen der drei Gallien (Henzen 6393), den adlector arcae Galliarum, inquisitor Galliarum, iudex arcae Galliarum giebt meines Wissens keine andere Provinz Analogien; und von diesen Einrichtungen hätten, wenn sie all gemein gewesen wären, die Inschriften sicher auch sonst Spuren bewahrt. Diese Einrichtungen scheinen auf eine sich selbst verwaltende und besteuernde Körperschaft zu führen (der in seiner Bedeutung unklare adlector kommt als Beamter in Collegien vor C.I.L. VI, 355; Orelli 2406); wahrscheinlich bestritt diese Kasse die wohl nicht unbeträchtlichen Ausgaben für die Tempelgebäude und für das Jahrfest. Eine Staatskasse ist die arca Galliarum nicht gewesen.


48 Als Gesammtzahl der auf dem Lyoner Altar verzeichneten Gemeinden giebt Strabo (4, 3, 2 p. 192) sechzig an, als die Zahl der aquitanischen in dem keltischen Theil nördlich von der Garonne vierzehn (4, 1, 1 p. 177). Tacitus ann. 3, 44 nennt als Gesammtzahl der gallischen Gaue vierundsechzig, ebenso, wenn auch in unrichtiger Verbindung, der Scholiast zur Aeneis 1, 286. Auf die gleiche Gesammtzahl führt das Verzeichniß bei Ptolemaeus aus dem zweiten Jahrhundert, welches für Aquitanien 17, für die Lugudunensis 25, für Belgica 22 Gaue aufführt. Von seinen aquitanischen Gauen fallen 13 auf das Gebiet zwischen Loire und Garonne, 4 auf das zwischen Garonne und Pyrenäen. In dem späteren aus dem 5. Jahrh., das unter dem Namen der Notitia Galliarum bekannt ist, fallen auf Aquitanien 26, auf die Lugudunensis (ausschließlich Lyons) 24, auf Belgica 27. Alle diese Zahlen sind vermuthlich eine jede für ihre Zeit richtig; zwischen der Errichtung des Altars im J. 742 [12] und der Zeit des Tacitus (denn auf diese ist seine Angabe wohl zu beziehen) können ebenso vier Gaue hinzugetreten sein, wie sich die Verschiebung der Zahlen vom 2. bis zum 5. Jahrh. auf einzelne zum guten Theil speciell noch nachweisliche Aenderungen zurückführen läßt. – Bei der Wichtigkeit dieser Ordnungen wird es nicht überflüssig sein sie wenigstens für die beiden westlichen Provinzen im Speciellen darzulegen. In der rein keltischen Mittelprovinz stimmen die drei Verzeichnisse bei Plinius (1. Jahrh.), Ptolemaeus (2. Jahrh.) und der Notitia (5. Jahrh.) in 21 Namen überein: Abrincates – Andecavi – Aulerci Cenomani – Aulerci Diablintes – Aulerci Eburovici – Baiocasses (Bodiocasses Plin., Vadicasii Ptol.) – Carnutes – Coriosolites (ohne Zweifel die Samnitae des Ptolemaeus) – Haedui – Lexovii – Meldae – Namnetes – OsismiiParisii – Redones – Senones – Tricassini – Turones – Veliocasses (Rotomagenses) – Veneti- Unelli (Constantia); in drei weiteren: CaletaeSegusiavi – Viducasses stimmen Plinius und Ptolemaeus, während sie in der Notitia fehlen, weil inzwischen die Caletae mit den Veliocasses oder den Rotomagenses, die Viducasses mit den Baiocasses zusammengelegt und die Segusiavi in Lyon aufgegangen waren. Dagegen erscheinen hier statt der drei verschwundenen zwei neue durch Theilung entstandene: Aureliani (Orleans) abgezweigt aus den Carnutes (Chartres) und Autessiodurum (Auxerre) abgezweigt aus den Senones (Seus). Uebrig bleiben bei Plinius zwei Namen: Boi – Atesui; bei Ptolemaeus einer: Arvii; in der Notitia einer: Saii. – Für das keltische Aquitanien stimmen die drei Listen in elf Namen überein: Arverni – Bituriges Cubi – Bituriges Vivisci (Burdigalenses) – Cadurci – Gabales – Lemovici Nitiobriges (Aginnenses) – Petrucorii – Pictones – Ruteni – Santones; die zweite und dritte in dem zwölften der Vellaunii, der bei Plinius ausgefallen sein wird; Plinius allein hat (abgesehen von den problematischen Aquitani) zwei Namen mehr: Ambilatri und Anagnutes, Ptolemaeus einen sonst unbekannten: Datii; vielleicht ist mit zweien von diesen die strabonische Zahl der vierzehn voll zu machen. Die Notitia hat außer jenen elf noch zwei auf Spaltung beruhende, die Albigenses (Albi am Tarn) und die Ecolismenses (Angoulême). – In ähnlicher Weise verhalten sich die Listen der östlichen Gaue. Obwohl untergeordnete Differenzen sich ergeben, die hier nicht erörtert werden können, liegt das Wesen und die Beständigkeit der gallischen Gautheilung deutlich vor.


49 Die vier vertretenen Völkerschaften sind die Tarbeller, Vasaten, Auscier und Convener. Außer diesen zählt Plinius im südlichen Aquitanien nicht weniger als 25 größtentheils sonst unbekannte Völkerschaften auf als rechtlich jenen vier gleichstehend.


50 Plinius und, vermuthlich auch hier älteren Quellen folgend, Ptolemaeus wissen von dieser Theilung nichts; aber wir besitzen noch die ungefügen Verse des Gascogner Bauern (Borghesi opp. 8, 544), der dies in Rom auswirkte, ohne Zweifel in Gemeinschaft mit einer Anzahl seiner Landsleute, obwohl er es vorgezogen hat dies nicht hinzuzusetzen:

Flamen, item dumvir, quaestor pagiq(ue) magister

Verus ad Augustum legato (so) munere functus

pro novem optinuit populis seiungere Gallos:

urbe redux Genio pagi hanc dedicat aram.

Flamen, auch Zweimann, Schatzmeister und Schulze des Dorfes

Ging den Kaiser ich an, Verus, nach erhaltenem Auftrag;

Wirkte dem Neungau aus von ihm zu scheiden die Galler

Und zurück von Rom weih den Altar ich dem Dorfgeist.

Die älteste Spur der administrativen Trennung des iberischen Aquitaniens von dem gallischen ist die Nennung des ›Bezirks von Lactora‹ (Lectoure) neben Aquitanien in einer Inschrift aus traianischer Zeit (C.I.L. V, 875: procurator provinciarum Luguduniensis et Aquitanicae, item Lactorae). Diese Inschrift beweist allerdings an sich mehr die Verschiedenheit der beiden Gebiete als die formelle Absonderung des einen von dem andern; aber es läßt sich anderweitig zeigen, daß bald nach Traian die letztere durchgeführt war. Denn daß der abgetrennte Bezirk ursprünglich in neun Gaue zerfiel, wie jene Verse es sagen, bestätigt der seitdem gebliebene Name Novempopulana; unter Pius aber zählt der Bezirk bereits elf Gemeinden (denn der dilectator per Aquitanicae XI populos Boissien Lyon p. 246 gehört gewiß hierher), im fünften Jahrhundert zwölf; denn so viele zählt die Notitia unter der Novempopulana auf. Diese Vermehrung erklärt sich ebenso wie die S. 86 A. 2 erörterte. Auf die Statthalterschaft bezieht die Theilung sich nicht; vielmehr blieben das keltische und das iberische Aquitanien beide unter demselben Legaten. Aber die Novempopulana erhielt unter Traian ihren eigenen Landtag, während die keltischen Districte Aquitaniens nach wie vor den Landtag von Lyon beschickten.


51 Es fehlen einige kleinere germanische Völkerschaften, wie die Baetasier und die Sunuker, vielleicht aus ähnlichen Gründen wie die kleineren iberischen; ferner die Cannenefaten und die Friesen, wahrscheinlich weil diese erst später reichsunterthänig geworden sind. Die Bataver sind vertreten.


52 So hat sich in Nemausus eine in keltischer Sprache geschriebene Weihinschrift gefunden, gesetzt Ματρεβο Ναμαυσικαβο (C.I.L. XI p. 383), das heißt den örtlichen Müttern.


53 Beispielsweise liest man auf einem in Néris-les-Bains (Allier) gefundenen Altarstein (Desjardins géographie de la Gaule Romaine 2, 476); Bratronos Nantonicn Epadatextorici Leucullo Suio rebelocitoi. Auf einem andern, den die Pariser Schiffergilde unter Tiberius dem höchsten besten Jupiter setzte (Mowat Ball. épigr. de la Gaule 1, 25 sq.), ist die Hauptinschrift lateinisch, aber über den Reliefs der Seitenflächen, die eine Procession von neun bewaffneten Priestern darzustellen scheinen, stehen erklärende Beischriften: Senani Useiloni... und Eurises, die nicht lateinisch sind. Solches Gemenge begegnet auch sonst, zum Beispiel in einer Inschrift von Arrènes (Creuse; Bull. épigraphique de la Gaule 1, 38): Sacer Peroco ieuru (wahrscheinlich = fecit) Duorico v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito).


54 Die Postbücher und Straßentafeln verfehlen nicht bei Lyon und Toulouse anzumerken, daß hier die Lengen beginnen.


55 Die zweite Berner Glosse zu Lucan 1, 445, die den Teutates richtig zum Mars macht und auch sonst glaubwürdig scheint, sagt von ihm: Hesum Mercurium credunt, si quidem a mercatoribus colitur.

56 Josephus bell. Iud. 2, 16, 4. Ebenda sagt König Agrippa zu seinen Juden, ob sie sich etwa einbildeten reicher zu sein als die Gallier, tapferer als die Germanen, klüger als die Hellenen. Damit stimmen alle andern Zeugnisse überein. Nero vernimmt den Aufstand nicht ungern occasione nata spoliandarum iure belli opulentissimarum provinciarum (Sueton Nero 40; Plutarch Galb. 5); die dem Insurgentenheer des Vindex abgenommene Beute ist unermeßlich (Tacitus hist. 1, 51). Tacitus hist. 3, 46 nennt die Haeduer pecunia dites et voluptatibus opulentos. Nicht mit Unrecht sagt der Feldherr Vespasians zu den abgefallenen Galliern bei Tacitus hist. 4, 74: regna bellaque per Gallias semper fuere, donec in nostrum ius concederetis; nos quam-quam totiens lacessiti iure victoriae id solum vobis addidimus quo pacem tueremur, nam neque quies gentium sine armis neque arma sine stipendiis neque stipendia sine tributis haberi queunt. Die Steuern drückten wohl schwer, aber nicht so schwer wie der alte Fehde- und Faustrechtzustand.


57 Sein Epigramm ›auf den Gerstenwein‹ ist erhalten (anthol. Pal. 9, 368):

Τίς πόϑεν εἶς, Διόνυσε; μὰ γὰρ τὸν ἀληϑέα Βάκχον,

οὐ σ᾽ ἐπιγιγνώσκω˙ τὸν Διὸς οἶδα μόνον.

κεῖνος νέκταρ ὄδωδε˙ σὺ δὲ τράγου˙ ἦ ῥά σε Κελτοὶ

τῇ πενίῃ βοτρύων τεῦξαν ἀπ᾽ ἀσταχύων.

τῷ σε χρὴ καλέειν Δημήτριον, οὐ Διόνυσον,

πυρογένη μᾶλλον καὶ βρόμον, οὐ Βρόμιον.

Du, Dionysos, von wo kommst du? Bei dem richtigen Bacchus!

Ich erkenne dich nicht; Zeus Sohn kenn' ich allein.

Jener duftet nach Nektar; du riechst nach dem Bocke. Die Kelten,

Denen die Rebe versagt, braueten dich aus dem Halm,

Scheuer-, nicht Feuersohn, Erdkind, nicht Kind dich des Himmels,

Nur für das Futtern gemacht, nicht für den lieblichen Trunk.

Auf einem in Paris gefundenen irdenen Ring (Mowat Bull. épigr. de la Gaule 2, 110. 3, 133), der hohl und zum Füllen der Becher eingerichtet ist, sagt der Trinkende zu dem Wirth: copo, conditu(m) [cnoditu ist Schreibfehler] abes; est reple(n)da – Wirth, du hast mehr im Keller; die Flasche ist leer, und zu der Kellnerin: ospita, reple lagona(m) cervesa – Mädchen, fülle die Flasche mit Bier.


58 Sueton Dom. 7. Wenn als Grund angegeben ward, daß die hohen Kornpreise durch das Umwandeln des Ackerlandes in Weinberge veranlaßt seien, so war das natürlich ein auf den Unverstand des Publicums berechneter Vorwand.


59 Wenn noch Hehn (Kulturpflanzen S. 76) für den Weinbau der Arverner und der Sequaner außerhalb der Narbonensis sich auf Plinius h.n. 14, 1, 18 beruft, so folgt er beseitigten Textinterpolationen. Es ist möglich, daß das straffere kaiserliche Regiment in den drei Gallien den Weinbau mehr zurückhielt als das schlaffe senatorische in der Narbonensis.


60 Eines der Professorengedichte des Ausonius ist vier griechischen Grammatikern gewidmet: Alle fleißig walteten sie des Lehramts; Schmal nur war der Sold ja und dünn der Vortrag; Aber da sie lehrten zu meinen Zeiten, Will ich sie nennen. Dies ist um so verdienstlicher, da er nichts Rechtes bei ihnen gelernt hat: Wohl, weil mich gehindert die allzu schwache Fassungskraft des Geistes und mich von Hellas Bildung fern hielt leider damals des Knaben Trauriger Irrthum. Diese Gedanken sind öfter, aber selten in sapphischem Maße vorgetragen worden.


61 Romana gravitas: Hieronymus ep. 125 p. 929 Vall.


62 Diese Theilung einer Provinz unter drei Statthalter ist in der römischen Verwaltung sonst ohne Beispiel; das Verhältniß von Africa und Numidien bietet wohl eine äußere Analogie, ist aber politisch bedingt durch die Stellung des senatorischen Statthalters zu dem kaiserlichen Militärcommandanten, während die drei Statthalter der Belgica gleichmäßig kaiserlich sind und gar nicht abzusehen ist, warum den beiden germanischen Sprengel innerhalb der Belgica statt eigener angewiesen werden. Nur das Zurücknehmen der Grenze unter Beibehaltung des bisherigen Namens – ähnlich wie das transdanuvianische Dacien späterhin als cisdanuvianisches dem Namen nach fortbestand – erklärt diese Seltsamkeit.


63 Die Stärke der Auxilien der oberen Armee läßt sich für die domitianisch-traianische Epoche mit ziemlicher Sicherheit auf etwa 10000 Mann bestimmen. Eine Urkunde vom J. 90 zählt vier Alen und vierzehn Cohorten dieser Armee auf; zu diesen kommt wenigstens eine Cohorte (I Germanorum), die nachweislich sowohl im J. 82 wie im J. 116 daselbst garnisonirte; ob zwei Alen, die im J. 82 und mindestens drei Cohorten, die im J. 116 daselbst sich befanden und die in der Liste vom J. 90 fehlen, im Jahr 90 dort garnisonirten oder nicht, ist zweifelhaft, die meisten derselben aber sind wohl vor 90 aus der Provinz weg oder erst nach 90 in dieselbe gekommen. Von jenen 19 Auxilien ist eine sicher (coh. I Damascenorum), eine andere (ala I Flavia gemina) vielleicht eine Doppelabtheilung. Im Minimum also ergiebt sich als Normaletat der Auxilien dieses Heeres die oben bezeichnete Ziffer, und bedeutend kann sie nicht überschritten sein. Wohl aber mögen die Auxilien von Untergermanien, dessen Garnisonen weniger ausgedehnt waren, an Zahl geringer gewesen sein.


64 An der Grenzbrücke über den Abrinca-, jetzt Vinxtbach, der alten Grenze der Erzdiöcesen Köln und Trier, standen zwei Altäre, der auf der Seite von Remagen den Grenzen, dem Ortsgeist und dem Jupiter (Finibus et Genio loci et Iovi optimo maximo) gewidmet von Soldaten der 30. niedergermanischen Legion, der auf der Seite von Andernach dem Jupiter, dem Ortsgott und der Juno geweiht von einem Soldaten der 8. obergermanischen (Brambach 649. 650).


65 Limes (von limus quer) ist ein unseren Rechtsverhältnissen fremder und daher auch in unserer Sprache nicht wiederzugebender technischer Ausdruck, davon hergenommen, daß die römische Ackertheilung, die alle Naturgrenzen ausschließt, die Quadrate, in welche der in Privateigenthum stehende Boden getheilt wird, durch Zwischenwege von einer bestimmten Breite trennt; diese Zwischenwege sind die limites und insofern bezeichnet das Wort immer zugleich sowohl die von Menschenhand gezogene Grenze wie die von Menschenhand gebaute Straße. Diese Doppelbedeutung behält das Wort auch in der Anwendung auf den Staat (unrichtig Rudorff grom. Inst. S. 289); limes ist nicht jede Reichsgrenze, sondern nur die von Menschenhand abgesteckte und zugleich zum Begehen und Postenstellen für die Grenzvertheidigung eingerichtete (vita Hadriani 12: locis in quibus barbari non fluminibus, sed limitibus dividuntur), wie wir sie in Germanien und in Africa finden. Darum werden auch auf die Anlage dieses limes die für den Straßenbau dienenden Bezeichnungen angewandt aperire (Velleius 2, 121, was nicht, wie Müllenhoff Ztschr. f.d. Alt. N.F. II S. 32 will, so zu verstehen ist wie unser Oeffnen des Schlagbaums), munire, agere (Frontinus strat. 1, 3, 10: limitibus per CXX m.p. actis). Darum ist der limes nicht bloß eine Längenlinie, sondern auch von einer gewissen Breite (Tacitus ann. 1, 50: castra in limite locat). Daher verbindet sich die Anlage des limes oft mit derjenigen des agger, das heißt des Straßendammes (Tacitus ann. 2, 7: cuncta novis limitibus aggeribusque permunita) und die Verschiebung desselben mit der Verlegung der Grenzposten (Tacitus Germ. 29: limite acto promotisque praesidiis). Der Limes ist also die Reichsgrenzstraße, bestimmt zur Regulirung des Grenzverkehrs dadurch, daß ihre Ueberschreitung nur an gewissen den Brücken der Flußgrenze entsprechenden Puncten gestattet, sonst untersagt wird. Zunächst ist dies ohne Zweifel herbeigeführt worden durch Abpatrouillirung der Linie, und so lange dies geschah, blieb der limes ein Grenzweg. Er blieb dies auch, wenn er an beiden Seiten befestigt ward, wie dies in Britannien und an der Donaumündung geschah; auch der britannische Wall heißt limes (S. 171 A. 1). Es konnten aber auch an den gestatteten Ueberschreitungspuncten Posten aufgestellt und die Zwischenstrecken der Grenzwege in irgend einer Weise unwegsam gemacht werden. In diesem Sinne sagt der Biograph in der oben angeführten Stelle von Hadrian, daß an den lmites er stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus iactis atque conexis barbaros separavit. Damit verwandelt sich die Grenzstraße in eine mit gewissen Durchgängen versehene Grenzbarricade, und das ist der Limes Obergermaniens in der entwickelten weiterhin darzulegenden Gestalt. Uebrigens wird das Wort in diesem Werthe in republikanischer Zeit nicht gebraucht und ist ohne Zweifel dieser Begriff des limes erst entstanden mit der Einrichtung der den Staat, wo Naturgrenzen fehlen, umschließenden Postenkette, welcher Reichsgrenzschutz der Republik fremd, aber das Fundament des augustischen Militär-und vor allem des augustischen Zollsystems ist.


66 Die auf das linke Ufer übergesiedelten Sugambrer werden unter diesem Namen nachher nicht erwähnt und sind wahrscheinlich die unterhalb Köln am Rhein wohnenden Cugerner. Aber daß die Sugambrer auf dem rechten Ufer, welche Strabo erwähnt, wenigstens noch zu Claudius Zeit bestanden, zeigt die nach diesem Kaiser benannte, also sicher unter ihm und zwar aus Sugambrern errichtete Cohorte (C.I.L. III p. 877); und sie so wie die vier anderen wahrscheinlich augustischen Cohorten dieses Namens bestätigen, was eigentlich auch Strabon sagt, daß diese Sugambrer zum römischen Reich gehörten. Sie sind wohl wie die Mattiaker erst in den Stürmen der Völkerwanderung verschwunden.


67 Das Castell von Niederbiber unweit der Mündung der Wied in den Rhein so wie das von Arzbach bei Montabaur im Lahngebiet gehören schon zu Obergermanien. Die besondere Bedeutung jener Festung, des größten Castells in Obergermanien, beruht darauf, daß sie die römischen Linien auf dem rechten Rheinufer militärisch abschloß.


68 Dies fordern die Aushebungen (Eph. epigr. 5 p. 274), während die Friesen, wie sie im J. 58 (Tacitus ann. 13. 54) auftreten, eher unabhängig erscheinen; auch der ältere Plinius (h.n. 25, 3, 22) unter Vespasian nennt sie im Rückblick auf die Zeit des Germanicus gens tum fida. Wahrscheinlich hängt dies zusammen mit der Unterscheidung der Frisii und Frisiavones bei Plinius 4, 15, 101 und der Frisii maiores und minores bei Tacitus Germ. 34. Die römisch gebliebenen Friesen werden die westlichen sein, die freien die östlichen; wenn die Friesen überhaupt bis zur Ems reichen (Ptolemaeus 3, 11, 7), so mögen die später römischen etwa westwärts der Yssel gesessen haben. Anderswo als an der noch heute ihren Namen tragenden Küste darf man sie nicht ansetzen; die Nennung bei Plinius 4, 17, 106 steht vereinzelt und ist ohne Zweifel fehlerhaft.


69 Die vierte obergermanische Legion war im J. 58 nach Kleinasien geschickt wegen des armenisch-parthischen Krieges (Tacitus ann. 13, 35).


70 Froutin strat. 4, 3, 14. In ihrem Gebiet müssen die einrückenden Truppen eine Reservestellung und ein Depot angelegt haben; nach kürzlich bei Mirabeau-sur-Bèze, 22 Kilom. nordöstlich von Dijon gefundenen Ziegeln haben Mannschaften von wenigstens fünf der einrückenden Legionen hier Bauten ausgeführt (Hermes 19, 437).


71 Unter dem Legaten Q. Acutius Nerva, welcher wahrscheinlich der Consul des J. 100 ist, also nach diesem Jahre Untergermanien verwaltete, standen nach Inschriften von Brohl (Brambach 660. 662. 679. 680) in dieser Provinz vier Legionen, die I Minervia, VI victrix, X gemina, XXII primigenia. Da jede dieser Inschriften nur zwei oder drei nennt, so kann die Besatzung damals nur aus drei Legionen bestanden haben, wenn während Acutius Statthalterschaft die I Minervia für die anderswohin abgegebene XXII primigenia eintrat. Aber bei weitem wahrscheinlicher ist es, da bei den Detachirungen in die Steinbrüche bei Brohl nicht immer alle Legionen betheiligt waren, daß Jene vier Legionen gleichzeitig in Untergermanien garnisonirten. Diese vier Legionen sind wahrscheinlich eben die, welche bei der Reorganisation der germanischen Heere durch Vespasian nach Untergermanien kamen (S. 145 A. 1), nur daß die 1. Minervia von Domitian an die Stelle der wahrscheinlich von ihm aufgelösten 21. gesetzt ist.


72 Nach Zangemeisters (Westdeutsche Zeitschrift 3, 307ff.) schönen Entzifferungen steht es fest, daß eine Militärstraße am linken Rheinufer von Mainz bis an die Grenze der obergermanischen Provinz schon unter Claudius angelegt ward.


73 Der volle Name c(ivitas) M(attiacorum) Ta(unensium) erscheint auf der Inschrift von Castel Brambach 1330; als civitas Mattiacorum oder civitas Taunensium kommt sie öfter vor, mit Duovirn, Aedilen, Decurionen, Sacerdotalen, Sevirn; eigenthümlich und für die Grenzstadt bezeichnend sind die wahrscheinlich als Municipalmiliz zu fassenden hastiferi civitatis Mattiacorum (Brambach 1336). Das älteste datirte Document dieser Gemeinde ist vom J. 198 (Brambach 956).

74 Die Berichte über diesen Krieg sind verloren gegangen; Zeit und Ort lassen sich bestimmen. Da die Münzen dem Domitian den Titel Germanicus seit dem Anfang des J. 84 geben (Eckhel 6, 378. 397), so fällt der Feldzug in das J. 83. Dazu stimmt die in eben dieses Jahr fallende Aushebung der Usiper und ihr verzweifelter Fluchtversuch (Tacitus Agr. 28; vgl. Martialis 6, 60). Es war ein Angriffskrieg (Sueton Dom. 6: expeditio sponte suseepta; Zonaras 11, 19: λεηλατήσας τινὰ τῶν πέραν Ῥήνου τῶν ἐνσπόνδων). Die Verlegung der Postenlinie bezeugt Frontinus, der den Krieg mitgemacht hat, strat. 2, 11, 7: cum in finibus Cubiorum, (Name unbekannt und wohl verdorben) castella poneret und 1, 3, 10: limitibus per CXX m.p. actis, was hier mit den militärischen Operationen in unmittelbare Verbindung gebracht wird, daher auch von dem Chattenkrieg selbst nicht getrennt und nicht auf die längst in römischer Gewalt stehenden agri decumates bezogen werden darf. Auch ist das Maß von 177 Kilometern wohl denkbar für die Militärlinie, die Domitian am Taunus angelegt hat (nach Cohausens Ansetzungen röm. Grenzwall S. 8 stellt sich der spätere Limes vom Rhein um den Taunus herum bis zum Main auf 2371/2 Kil.), aber viel zu klein, um auf die Verbindungslinie von da bis Regensburg bezogen werden zu können.


75 Die Germanen (Sueton Dom. 6) können nur die Chatten und deren frühere Verbündete sein, vielleicht zunächst eben die Usiper und ihre Schicksalsgenossen. Ausgebrochen ist der Aufstand in Mainz, das allein ein Doppellager zweier Legionen war. Saturninus wurde von Raetien aus angegriffen durch die Truppen des L. Appius Maximus Norbanus. Denn anders kann das Epigramm Martials 9, 84 um so weniger gefaßt werden, als sein Besieger, senatorischen Standes wie er war, ein reguläres Commando in Raetien und Vindelicien nicht verwalten und nur durch einen Kriegsfall in diese Landschaft geführt werden konnte, wie denn auch die sacrilegi furores deutlich auf den Aufstand weisen. Die Ziegel desselben Appius, die in den Provinzen Obergermanien und Aquitanien sich gefunden haben, berechtigen nicht ihn zum Legaten der Lugdunensis zu machen, wie Asbach (westdeutsche Zeitschrift 3, 9) vorschlägt, sondern müssen auf die Epoche nach der Ueberwindung des Antonius bezogen werden (Hermes 19, 438). Wo die Schlacht geliefert ward, bleibt zweifelhaft; am nächsten liegt die Gegend von Vindonissa, bis wohin Saturninus dem Norbanus entgegen gegangen sein kann. Wäre Norbanus erst bei Mainz auf die Aufständischen gestoßen, was an sich auch denkbar erscheint, so hatten diese den Rheinübergang in der Gewalt und konnte der Zuzug der Germanen durch das Aufgehen des Rheines nicht verhindert werden.

76 Die abgerissene Notiz findet sich hinter dem Veroneser Provinzialverzeichniß (Notitia dignitatum ed. Seeck p. 253): nomina civitatum trans Renum fluvium quae sunt: Usiphorum (schr. Usiporum) – Tuvanium (schr. Tubantum) – Nictrensium – Novarii Casuariorum: istae omnes civitates trans Renum in formulam Belgicae primae redactae trans castellum Montiacese: nam LXXX leugas trans Renum Romani possederunt. Istae civitates sub Gallieno imperatore a barbaris occupatae sunt. Daß die Usiper später in dieser Gegend gewohnt haben, bestätigt Tacitus hist 4, 37. G. 32; daß sie im J. 83 zum Reich gehört haben, vielleicht aber erst kurz vorher unterworfen waren, geht aus der Erzählung Agr. 28 hervor. Die Tubanten und Chasuarier stellt Ptolemaeus 2, 11, 11 in die Nähe der Chatten; daß sie das Schicksal der Usiper theilten, ist demnach wahrscheinlich. Eine sichere Identification der anderen beiden verdorbenen Namen ist bisher nicht gefunden; vielleicht standen die Tencterer hier oder einige der kleinen nur bei Ptolemaeus 2, 11, 6 mit diesen genannten Stämme. Die Notiz nannte in ihrer ursprünglichen Form die Belgica schlechthin, da die Provinz erst durch Diocletian getheilt worden ist, und diese insofern mit Recht, als die beiden Germanien geographisch zu Belgica gehörten. – Das angegebene Maß führt, wenn man das Kinzigthal nach Nordosten verfolgt, über Fulda hinaus nahezu bis Hersfeld. Auch Inschriftenfunde reichen hier östlich weit über den Rhein hinaus, bis in die Wetterau; Friedberg und Butzbach waren starkbelegte Militärpositionen, in Altenstadt zwischen Friedberg und Büdingen ist eine auf Grenzschutz deutende (collegium iuventutis) Inschrift vom J. 242 (C.I. Rh. 1410) gefunden worden.


77 Was die nur bei Tacitus Germ. 29 vorkommende Benennung agri decumates (denn mit agri wird das letztere Wort doch zu verbinden sein) bedeutet, ist ungewiß; möglich ist es, daß das in der früheren Kaiserzeit gewiß als Eigenthum des Staats oder vielmehr des Kaisers betrachtete Gebiet, wie der alte ager occupatorius der Republik, von dem zuerst Besitz Ergreifenden gegen Abgabe des Zehnten benutzt werden konnte; aber weder ist es sprachlich erwiesen, daß decumas ›zehntpflichtig‹ heißen kann, noch kennen wir derartige Einrichtungen der Kaiserzeit. Uebrigens sollte man nicht übersehen, daß die Schilderung des Tacitus sich auf die Zeit vor der Einrichtung der Neckarlinie bezieht; auf die spätere paßt sie so wenig wie die zwar nicht klare, aber doch sicher mit dem früheren Rechtsverhältniß zusammenhängende Benennung.


78 Dies hat Zaugemeister (Westdeutsche Zeitschrift 3 S. 246) erwiesen.


79 Daß hier mehrere Altäre dedicirt wurden, während sonst bei diesen Centralheiligthümern nur einer genannt wird, erklärt sich vielleicht durch das Zurücktreten des Romacults neben dem der Kaiser. Wenn gleich zu Anfang mehrere Altäre errichtet worden, was wahrscheinlich ist, so hat einer der Söhne sowohl dem oder den verstorbenen flavischen Kaisern wie auch seinem eigenen Genius Altäre setzen lassen.


80 Daß die Verlegung stattfand, kurz bevor Tacitus im J. 98 die Germania schrieb, sagt er, und daß Domitian der Urheber ist, folgt auch daraus, daß er den Urheber nicht nennt.


81 Auch dies hat Zangemeister (Westdeutsche Zeitschrift 3, 237f.) urkundlich festgestellt.


82 Dies Maß gilt für die Castelllinie von Rheinbrohl bis Lorch (Cohausen, der röm. Grenzwall S. 7f.). Für den Erdwall kommt die Mainstrecke von Miltenberg bis Großkrotzenburg, von etwa 30 röm. Milien, in Abzug. Bei der älteren Neckarlinie ist der Erdwall beträchtlich kürzer, da statt desjenigen von Miltenberg bis Lorch hier der viel kürzere des Odenwaldes von Wörth bis Wimpfen eintritt.


83 Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Angabe, daß Hadrian die Reichsgrenzstraßen durch Verhaue gegen die Barbaren sperrte (S. 112), mit und vielleicht zunächst auf die obergermanische sich bezieht, so ist der Wall, dessen Reste vorhanden sind, sein Werk nicht; mag dieser Pallisaden getragen haben oder nicht, kein Bericht würde diese erwähnen und den Wallbau übergehen. Daß Hadrian die Grenzvertheidigung im ganzen Reiche revidirte, sagt Dio 69, 9. – Die Benennung des Pfahls oder Pfahlgrabens kann nicht römisch sein, römisch heißen die Pfähle, welche in den Lagerwall eingerammt auf demselben eine Pallisadenkette bilden, nicht pali, sondern valli oder sudes, ebenso der Wall selbst nie anders als vallum. Wenn die wie es scheint auf der ganzen Linie bei den Germanen dafür von je her übliche Bezeichnung wirklich von den Pallisaden entlehnt ist, so muß sie germanischen Ursprungs sein und kann nur aus der Zeit herstammen, wo dieser Wall ihnen in seiner Integrität und seiner Bedeutung vor Augen stand. Ob die ›Gegend‹ Palas, die Ammian 18, 2, 15 erwähnt, damit zusammenhängt, ist zweifelhaft.


84 In einem solchen kürzlich zwischen den Castellen von Schlossau und Hesselbach, 1700 Meter von dem ersteren, 4-5 Kil. von dem letzteren, aufgedeckten hat sich eine Weihinschrift (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift 1. Juli 1884) gefunden, welche die Truppe, die ihn erbaut hat, ein Detachement der 1. Cohorte der Sequaner und Rauriker unter Commando eines Centurionen der 22. Legion gesetzt hat als Danksagung ob burgum explic(itum). Diese Thürme also waren burgi.


85 Das älteste datirte Zeugniß für diese sind zwei Inschriften der Besatzung von Böckingen gegenüber Heilbronn am linken Ufer des Neckar vom J. 148 (Brambach C.I. Rh. 1583. 1590).


86 Das älteste datirte Zeugniß für die Existenz dieser Linie ist die Inschrift von vicus Aurelii (Oehringen) vom J. 169 (Brambach C.I. Rh. 1558), zwar nur privat, aber gewiß nicht gesetzt vor der Anlage dieses zu der Linie Miltenberg-Lorch gehörenden Castells; wenig jünger die von dem ebenfalls dazu gehörigen Jagsthausen vom J. 179 (C.I. Rh. 1618). Danach dürfte vicus Aurelii seinen Namen von Marcus führen, nicht von Caracalla, wenn auch von diesem bezeugt ist, daß er manche Castelle in diesen Gegenden anlegte und nach sich benannte (Dio 77, 13).


87 Ueber die Dislocation der obergermanischen Truppen fehlt es zwar an genügender Kunde, doch nicht ganz an Anhaltspunkten. Von den beiden Hauptquartieren in Obergermanien ist das von Straßburg nach der Einrichtung der Neckarlinie erweislich nur schwach belegt und wahrscheinlich mehr administratives als militärisches Centrum gewesen (Westdeutsches Correspondenzblatt 1884 S. 132). Dagegen hat die Besatzung von Mainz immer einen beträchtlichen Theil der Gesammtstärke in Anspruch genommen, um so mehr als dieselbe wahrscheinlich der einzige größere geschlossene Truppenkörper in ganz Obergermanien war. Die übrigen Truppen vertheilen sich theils auf den Limes, dessen Castelle nach Cohausens (röm. Grenzwall S. 335) Schätzung durchschnittlich 8 Kilometer von einander entfernt, also insgesammt gegen 50 waren, theils auf die inneren Castelle, insbesondere an der Odenwaldlinie von Gundelsheim bis Wörth; daß die letzteren wenigstens zum Theil auch nach Anlegung des äußeren Limes besetzt blieben, ist mindestens wahrscheinlich. Bei der ungleichen Größe der noch meßbaren Castelle ist es schwer zu sagen, welche Truppenzahl erforderlich war, um sie vertheidigungsfähig zu machen. Cohausen (a.a.O.S. 340) rechnet auf ein mittelgroßes Castell einschließlich der Reserve 720 Mann. Da die gewöhnliche Cohorte der Legion wie der Auxilien 500 Mann zählt und die Castellbauten nothwendig auf diese Zahl haben Rücksicht nehmen müssen, wird die Besatzung des Castells für den Fall der Belagerung durchschnittlich mindestens auf diese Zahl angesetzt werden müssen. Unmöglich hat nach der Reduction die obergermanische Armee die Castelle auch nur des Limes gleichzeitig in dieser Stärke besetzen können. Noch weit weniger konnte sie, selbst vor der Reduction, mit ihren 30000 Mann (S. 108) die zwischen den Castellen befindlichen Linien auch nur besetzt halten; wenn aber dies nicht möglich war, so hatte die gleichzeitige Besetzung auch der sämmtlichen Castelle in der That keinen Zweck. Allem Anschein nach ist wohl jedes Castell in der Weise angelegt worden, daß es, gehörig besetzt, gehalten werden konnte, aber der Regel nach – und an dieser Grenze war der Friedensstand Regel – war das einzelne Castell nicht nach Kriegsfuß, sondern nur in so weit mit Truppen belegt, daß die Posten in den Wachtthürmen ausgesetzt und die Straßen so wie die Schleichwege unter Aufsicht gehalten werden konnten. Die ständigen Besatzungen der Castelle sind vermuthlich sehr viel schwächer gewesen als gewöhnlich angenommen wird. Wir besitzen aus dem Alterthum ein einziges Verzeichniß einer derartigen Besatzung; es ist vom J. 155 und betrifft das Castell von Kutlowitza nördlich von Sofia (Eph. epigr. 4 p. 524), wofür die Armee von Untermoesien und zwar die 11. Legion die Besatzung stellte. Diese Truppe zählte damals außer dem commandirenden Centurionen nur 76 Mann. – Die raetische Armee war wenigstens vor Marcus noch viel weniger im Stande ausgedehnte Linien zu besetzen: sie zählte damals höchstens 10000 Mann und hatte außer dem raetischen Limes noch die Donaulinie von Regensburg bis Passau zu belegen.


88 Dies beweist die bei Weißenburg gefundene Urkunde Traians vom J. 107.

89 Die bisherigen Untersuchungen über den raetischen Limes haben die Bestimmung dieser Anlage noch wenig aufgeklärt; ausgemacht ist nur, daß sie weniger als die analoge obergermanische auf militärische Besetzung eingerichtet war. Eine derartige schwächere Grenzsperrung kann füglich schon vor dem Marcomanenkrieg den Hermunduren gegenüber beliebt worden sein: auch schließt was Tacitus über deren Verkehr in Augusta Vindelicum berichtet, die damalige Existenz eines raetischen Limes keineswegs aus. Nur müßte man dann erwarten, daß er nicht in Lorch endigte, sondern sich an die Neckarlinie anschloß; einigermaßen thut er dies auch, insofern bei Lorch an die Stelle des Limes die Rems tritt, welche bei Cannstatt in den Neckar einmündet.


90 Von den sieben Legionen, die bei Neros Tode in den beiden Germanien standen (S. 120), löste Vespasian fünf auf; es blieben die 21. und die 22., wozu dann die zur Niederwerfung des Aufstandes eingerückten sieben oder acht Legionen, die 1. adiutrix, 2. adiutrix, 6. victrix, 8., 10. gemina, 11., 13. (?) und 14. hinzutraten. Von diesen ist nach Beendigung des Krieges die 1. adiutrix wahrscheinlich nach Spanien (S. 59 A. 1), die 2. adiutrix wahrscheinlich nach Britannien (S. 159 A. 2), die 13. gemina (wenn diese überhaupt nach Germanien kam) nach Pannonien gesandt worden; die anderen sieben blieben, und zwar in der unteren Provinz die 6., 10., 21. und 22. (S. 133 A. 1), in der oberen die 8., 11. und 14. Zu den letzteren trat wahrscheinlich im J. 88 die aus Spanien abermals nach Obergermanien gesandte 1. adiutrix hinzu (S. 59 A. 1). Daß unter Traian die 1. adiutrix und die 11. in Obergermanien standen, beweist die Inschrift von Baden-Baden Brambach 1666. Die 8. und die 14. sind erwiesener Maßen beide mit Cerialis nach Germanien gekommen und haben beide längere Zeit daselbst garnisonirt.


91 Traianus ward von Nerva im J. 96 oder 97 als Legat nach Germanien gesandt, wahrscheinlich dem oberen, da dem unteren damals Vestricius Spurinna vorgestanden zu haben scheint. Hier im Oktober des J. 97 zum Mitregenten ernannt, erhielt er die Nachricht von Nervas Tode und seiner Ernennung zum Augustus im Februar 98 in Köln. Den Winter und den folgenden Sommer mag er dort geblieben sein; im Winter 98/99 war er an der Donau. Die Worte des Eutropius 8, 2: urbes trans Rhenum in Germania reparavit (woraus die oft gemißbrauchte Notiz bei Orosius 7, 12, 2 abgeschrieben ist), welche nur auf die obere Provinz bezogen werden können, aber natürlich nicht dem Legaten, sondern dem Caesar oder dem Augustus gelten, erhalten eine Bestätigung durch die civitas Ulpia s(altus?) N(icerini?) Lopodunum der Inschriften. Die ›Wiederherstellung‹ dürfte im Gegensatz stehen nicht zu den Einrichtungen Domitians, sondern zu den ungeordneten Anfängen städtischer Anlagen im Decumatenland vor der Verlegung der Militärgrenze. Auf kriegerische Vorgänge unter Traian führt keine Spur; daß er ein castellum in Alamannorum solo, nach dem Zusammenhang am Main unweit Mainz, anlegte und nach seinem Namen nannte (Ammian 17, 1, 11), beweist dafür ebensowenig wie daß ein später Dichter (Sidonius carm. 7, 115), Altes und Neues vermengend, Agrippina unter ihm den Schrecken der Sugambrer, das heißt in seinem Sinn der Franken nennt.


92 Nicht bloß der ursachliche Zusammenhang, sondern selbst die zeitliche Folge dieser wichtigen Vorgänge liegen im Unklaren. Der relativ beste Bericht bei Zosimus 1, 29 bezeichnet den germanischen Krieg als die Ursache, weßhalb Valerianus gleich bei seiner Thronbesteigung 253 seinen Sohn zum Mitherrscher gleichen Rechts gemacht habe; und den Titel Germanicus maximus führt Valerian schon im J. 256 (C.I.L. VIII, 2380; ebenso 259 C.I.L. XI, 826), vielleicht sogar, wenn der Münze Cohen n. 54 zu trauen ist, den Titel Germanicus maximus ter.


93 Daß die Germanen, gegen die Gallienus zu streiten hatte, wenigstens hauptsächlich am Unterrhein zu suchen sind, zeigt die Residenz seines Sohnes in Agrippina, wo er doch nur als nomineller Repräsentant des Vaters zurückgeblieben sein kann. Auch der Biograph c. 8 nennt die Franken.


94 Von dem Grade der Geschichtsfälschung, welche in einem Theil der Kaiserbiographien herrscht, macht man sich schwer eine Vorstellung; es wird nicht unnütz sein hier an dem Bericht über Pustumus dies beispielsweise zu zeigen. Er heißt hier (freilich in einer Einlage) Iulius Postumus (tyr. 6), auf den Münzen und Inschriften M. Cassianius Latinius Postumus, im epitomirten Victor 32 Cassius Labienus Postumus. – Er regiert sieben Jahre (Gall. 4; tyr. 3. 5); die Münzen nennen seine tr. p. X, und zehn Jahre giebt ihm Eutropius 9, 10. – Sein Gegner heißt Lollianus, nach den Münzen Ulpius Cornelius Laelianus, Laelianus bei Eutropius 9, 9 (nach der einen Handschriftenklasse, während die andere der Interpolation der Biographen folgt) und bei Victor (c. 33), Aelianus in der victorianischen Epitome. – Postumus und Victorinus herrschen nach dem Biographen gemeinschaftlich; aber es giebt keine beiden gemeinschaftliche Münzen, und somit bestätigen diese den Bericht bei Victor und Eutropius, daß Victorinus der Nachfolger des Postumus gewesen ist. – Es ist eine Besonderheit dieser Kategorie von Fälschungen, daß sie in den eingelegten Urkunden gipfeln. Das Kölner Epitaphium der beiden Victorinus (tyr. 7): hic duo Victorini tyranni(!) siti sunt kritisirt sich selbst. Das angebliche Patent Valerians (tyr. 3), womit dieser den Galliern die Ernennung des Postumus mittheilt, rühmt nicht bloß prophetisch des Postumus Herrschergaben, sondern nennt auch verschiedene unmögliche Aemter: einen Transrhenani limitis dux et Galliae praeses hat es zu keiner Zeit gegeben und kann Postumus ἀρχὴν ἐν Κελτοῖς στρατιωτῶν ἐμπεπιστευμένος (Zosimus 1, 38) nur praeses einer der beiden Germanien oder, wenn sein Commando ein außerordentliches war, dux per Germanias gewesen sein. Ebenso unmöglich ist in derselben Quasi-Urkunde der tribunatus Vocontiorum des Sohnes, eine offenbare Nachbildung der Tribunate, wie sie in der Notitia Dign. aus der Zeit des Honorius auftreten. – Gegen Postumus und Victorinus, unter denen die Gallier und die Franken fechten, zieht Gallienus mit Aureolus, später seinem Gegner, und dem späteren Kaiser Claudius; er selbst wird durch einen Pfeilschuß verwundet, siegt aber, ohne daß durch den Sieg sich etwas ändert. Von diesem Kriege wissen die anderen Berichte nichts. Postumus fällt in dem von dem sogenannten Lollianus angezettelten Militäraufstand, während nach dem Bericht bei Victor und Eutropius Postumus dieser Mainzer Insurrection Herr wird, aber dann die Soldaten ihn erschlagen, weil er ihnen Mainz nicht zur Plünderung überliefern will. Ueber die Erhebung des Postumus steht neben der im Wesentlichen mit der gewöhnlichen übereinstimmenden Erzählung, daß Postumus den seiner Hut anvertrauten Sohn des Gallienus treulos beseitigt habe, eine andere offenbar als Rettung erfundene, wonach das Volk in Gallien dies that und dann dem Postumus die Krone antrug. Die enkomiastische Tendenz für den, der Gallien das Schicksal der Donauländer und Asiens erspart und es vor den Germanen gerettet habe, tritt hier und überall (am offenbarsten tyr. 5) zu Tage; womit denn zusammenhängt, daß dieser Bericht den Verlust des rechten Rheinufers und die Züge der Franken nach Gallien, Spanien und Africa nicht kennt. Bezeichnend ist noch, daß der angebliche Stammvater des constantinischen Hauses auch hier mit einer ehrenvollen Nebenrolle bedacht wird. Diese nicht zerrüttete, sondern durchgefälschte Erzählung wird völlig beseitigt werden müssen; die Berichte einerseits bei Zosimus, andererseits der aus einer gemeinschaftlichen Quelle schöpfenden Lateiner Victor und Eutropius, kurz und zerrüttet wie sie sind, können allein in Betracht kommen.


95 Postumus Herrschaft dauerte zehn Jahre (S. 149 A. 2). Daß im J. 259 der ältere Sohn des Gallienus bereits todt war, lehrt die Inschrift von Modena C.I.L. XI, 826; also fällt Postumus Abfall sicher in oder vor dieses Jahr. Da die Gefangennahme des Tetricus nicht wohl später als 272, unmittelbar nach der zweiten Expedition gegen Zenobia, angesetzt werden kann und die drei gallischen Herrscher Postumus 10, Victorinus 2 (Eutropius 9, 9), Tetricus 2 (Victor 35) Jahre regiert haben, so bringt dies Postumus Abfall etwa auf 259; doch sind dergleichen Zahlen häufig etwas verschoben. Wenn die Dauer der Germanenzüge in Spanien unter Gallienus auf 12 Jahre bestimmt wird (Orosius 7, 41, 2), so scheint dies nach der hieronymischen Chronik oberflächlich berechnet zu sein. Die üblichen genauen Zahlen sind unbeglaubigt und täuschend.


96 Nach dem Biographen c. 14. 15 hat Probus die Germanen des rechten Rheinufers in Abhängigkeit gebracht, so daß sie den Römern tributpflichtig sind und die Grenze für sie vertheidigen (omnes iam barbari vobis arant, vobis iam serviunt et contra interiores gentes militant); das Recht der Waffenführung wird ihnen vorläufig gelassen, aber daran gedacht bei weiteren Erfolgen die Grenze vorzuschieben und eine Provinz Germanien einzurichten. Auch als freie Phantasien eines Römers des vierten Jahrhunderts – mehr ist es nicht – haben diese Aeußerungen ein gewisses Interesse.


97 Allem Anschein nach sind die politischen Relationen zwischen Rom und Britannien in der Zeit vor der Eroberung wesentlich auf das von Caesar wiederhergestellte und garantirte (b.G. 5, 22) Fürstenthum der Trinovanten zu beziehen. Daß König Dubnovellaunus, der nebst einem andern ganz unbekannten Britannerfürsten bei Augustus Schutz suchte, hauptsächlich in Essex herrschte, zeigen seine Münzen (mein mon. Ancyr. 2. Ausg. p. 138 fg.). Die britannischen Fürsten, die den Augustus beschickten und seine Oberherrschaft anerkannten (denn so scheint Strabon 4, 5, 3 p. 200 gefaßt werden zu müssen; vgl. Tacitus ann. 2, 24), haben wir auch zunächst dort zu suchen. Cunobelinus, nach den Münzen der Sohn des Königs Tasciovanus, von dem die Geschichte schweigt, gestorben, wie es scheint bejahrt, zwischen 40 und 43, im Regiment also wahrscheinlich dem späteren des Augustus und denen des Tiberius und Gaius parallel gehend, residirte in Camalodunum (Dio 60, 21); um ihn und um seine Söhne dreht sich die Vorgeschichte der Invasion. Wohin Bericus, der zum Claudius kam (Dio 60, 19), gehört, wissen wir nicht, und es mögen auch andere brittische Dynasten dem Beispiel derer von Colchester gefolgt sein; aber an der Spitze stehen diese.


98 Tacitus Agr. 13: consilium id divus Augustus vocabat, Tiberius praeceptum.


99 Die Auseinandersetzung bei Strabon 2, 5, 8 p. 115. 4, 5, 3 p. 200 giebt offenbar die gouvernementale Version. Daß nach Einziehung der Insel der freie Verkehr und damit der Ertrag der Zölle sinken werde, muß wohl als Eingeständniß des Satzes genommen werden, daß die römische Herrschaft und die römischen Tribute den Wohlstand der Unterthanen herabdrückten.


100 Als Ursache des Krieges giebt Sueton Claud. 17 an: Britanniam tune tumultuantem ob non redditos transfugas; was O. Hirschfeld mit Recht in Verbindung bringt mit Gai. 44: Adminiò Cunobellini Britannorum regis filio, qui pulsus a patre cum exigua manu transfugerat, in deditionem recepto. Mit dem tumultuari werden wohl wenigstens beabsichtigte Plünderfahrten nach der gallischen Küste gemeint sein. Um den Bericus (Dio 60, 19) ist der Krieg gewiß nicht geführt worden.


101 Ebenso war Mona nachher receptaculum perfugarum (Tacitus ann. 14, 29).


102 Tacitus ann. 12, 37: pluribus gentibus imperitantem.


103 Die drei Legionen vom Rhein sind die 2. Augusta, die 14. und die 20.; aus Pannonien kam die 9. spanische. Dieselben vier Legionen standen dort noch zu Anfang der Regierung Vespasians; dieser rief die 14. ab zum Kriege gegen Civilis und diese kam nicht zurück, dafür aber wahrscheinlich die 2. adiutrix. Diese ist vermuthlich unter Domitian nach Pannonien verlegt, unter Hadrian die 9. aufgelöst und durch die 6. victrix ersetzt worden. Die beiden anderen Legionen 2. Augusta und 20. haben vom Anfang bis zum Ende der Römerherrschaft in England gestanden.


104 Die nur auf bedenkliche Emendationen gestützte Identification der Boduner und Catuellaner bei Dio 60, 20 mit Völkerschaften ähnlichen Namens bei Ptolemaeus kann nicht richtig sein; diese ersten Kämpfe müssen zwischen der Küste und der Themse stattgefunden haben.


105 Tacitus ann. 12, 31: (P. Ostorius) cuncta castris ad.. ntonam (überliefert ist castris antonam) et Sabrinam fluvios cohibere parat. So ist hier herzustellen, nur daß der sonst nicht überlieferte Name des Flusses Tern nicht ergänzt werden kann. Die einzigen in England gefundenen Inschriften von Soldaten der 14. Legion, die unter Nero England verließ, sind in Wroxeter, dem sogenannten ›englischen Pompeii‹, zum Vorschein gekommen. Da dort sich auch die Grabschrift eines Soldaten der 20. gefunden hat, war das von Tacitus bezeichnete Lager vielleicht anfänglich beiden Legionen gemeinsam und ist die 20. erst später nach Deva gekommen. Daß das Lager bei Isca gleich nach der Invasion angelegt ward. geht aus Tacitus 12, 32. 38 hervor.

106 Eine schlechtere Relation als die des Tacitus über diesen Krieg 14, 31-39 ist selbst bei diesem unmilitärischsten aller Schriftsteller kaum aufzufinden. Wo die Truppen standen und wo die Schlachten geliefert wurden, hören wir nicht, dafür aber von Zeichen und Wundern genug und leere Worte nur zu viel. Die wichtigen Thatsachen, die im Leben des Agricola 31 erwähnt werden, fehlen im Hauptbericht, insonderheit die Erstürmung des Lagers. Daß Paullinus von Mona kommend nicht bedacht ist die Römer im Südosten zu retten, sondern seine Truppen zu vereinigen, begreift sich, aber nicht, warum er, wenn er Londinium aufopfern wollte, deßwegen dahin marschirt. Ist er wirklich dorthin gekommen, so kann er nur mit einer persönlichen Bedeckung ohne das Corps, das er auf Mona bei sich gehabt, dort erschienen sein; was freilich auch keinen Sinn hat. Das Gros der römischen Truppen, sowohl der von Mona zurückgeführten wie der sonst noch vorhandenen, kann nach Aufreibung der neunten Legion nur auf der Linie Deva-Viroconium-Isca gestanden haben; Paullinus schlug die Schlacht mit den beiden in den beiden ersten dieser Lager stehenden Legionen, der 14. und der (unvollständigen) 20. Daß Paullinus schlug, weil er schlagen mußte, sagt Dio 62, 1-12, und wenn gleich dessen Erzählung sonst auch nicht gebraucht werden kann, um die des Tacitus zu bessern, so scheint dies durch die Sachlage selbst gefordert.


107 Tacitus hist. 1, 2 faßt das Resultat zusammen in die Worte perdomita Britannia et statim missa.


108 Der kaiserliche Finanzbeamte unter Pius, Appian (prooem. 5) bemerkt, daß die Römer den besten Theil (τὸ κράτιστον) der brittischen Insel besetzt hätten οἰδὲν τῆς ἄλλης δεόμενοι. οὐ γὰρ εὔφορος αὐτοῖς ἐστὶν οὑδ᾽ ἣν ἔχουσιν. Das ist die Antwort der Gouvernementalen an Agricola und seine Meinungsgenossen.


109 Die Meinung, daß der nördliche Wall an die Stelle des südlichen getreten sei, ist ebenso verbreitet wie unhaltbar; die Cohortenlager am Hadrianswall, wie sie uns die Inschriften des 2. Jahrh. zeigen, bestanden im wesentlichen unverändert noch am Ende des 3. (denn dieser Epoche gehört der betreffende Abschnitt der Notitia an). Beide Anlagen haben neben einander bestanden, seit die jüngere hinzugetreten war; auch zeigt die Masse der Denkmäler am Severuswall mit Evidenz, daß er bis zum Ende der römischen Herrschaft in Britannien besetzt geblieben ist. – Der Bau des Severus kann nur auf die nördliche Anlage bezogen werden. Einmal war die Anlage des Hadrian von der Art, daß eine etwanige Wiederherstellung unmöglich, wie dies von der severischen gesagt wird, als Neubau aufgefaßt werden konnte; aber die Anlage des Pius war ein bloßer Erddamm (murus cespiticius vita c. 5) und unterliegt hier die gleiche Annahme minderem Bedenken. Zweitens paßt die Länge des Severuswalles von 32 Milien (Victor epit. 20; die unmögliche Zahl 132 ist ein Schreibfehler unserer Handschriften des Eutropius 8, 19 – wo Paulus das Richtige bewahrt hat –, der dann von Hieronymus J. Abr. 2221, Orosius 7, 17, 7 und Cassiodor zum J. 207 übernommen worden ist) nicht auf den Hadrianswall von 80 Milien; aber die Anlage des Pius, die nach den inschriftlichen Erhebungen etwa 40 Milien lang war, kann wohl gemeint sein, da die Endpunkte der severischen Anlage an den beiden Meeren recht wohl andere und näher gelegene gewesen sein können. Wenn endlich nach Dio 76, 12 von der Mauer, welche die Insel in zwei Theile theilt, nördlich die Caledonier, südlich die Maeaten wohnen, so sind zwar die Wohnsitze der letzteren sonst nicht bekannt (vgl. 75, 5), können aber unmöglich, auch nach der Schilderung, die Dio von ihrer Gegend macht, südlich vom Hadrianswall angesetzt und die der Caledonier bis an diesen erstreckt werden. Also ist hier die Linie Glasgow-Edinburgh gemeint.


110 A limite id est a vallo heißt es im Itinerarium p. 464.


111 Der Hauptbeweis dafür liegt in dem unzweifelhaft bald nach dem J. 108 (C.I.L. VII, 241) eintretenden Verschwinden dieser Legion und ihrer Ersetzung durch die sechste victrix. Die beiden Notizen, welche auf dies Ereigniß hindeuten (Fronto p. 217 Naber: Hadriano imperium obtinente quantum militum a Britannis caesum? Vita 5: Britanni teneri sub Romana dicione non poterant) so wie die Anspielung bei Juvenal 14, 196: castella Brigantum führen auf einen Aufstand, nicht auf einen Einfall.


112 Wenn Pius nach Pausanias 8, 43, 4 ἀπετέμετο τῶν ἐν Βριττανίᾳ Βριγάντων τὴν πολλὴν, ὅτι ἐπεσβαίνειν καὶ οὗτοι σὺν ὅπλοις ἦρξαν ἐς τὴν Γενουνίαν μοῖραν (unbekannt, vielleicht, wie O. Hirschfeld vorschlägt, die Brigantenstadt Vinovia) ὑπηκόους Ῥωμαίων, so folgt daraus nicht, daß es auch Briganten in Caledonien gab sondern daß die Briganten in Nordengland damals das befriedete Brittenland heimsuchten und darum ein Theil ihres Gebiets confiscirt ward.


113 Daß er die Absicht gehabt hat den ganzen Norden in römische Gewalt zu bringen (Dio 76, 13), verträgt sich weder recht mit der Abtretung (a.a.O.) noch mit dem Mauerbau und ist wohl ebenso fabelhaft wie der römische Verlust von 50000 Mann, ohne daß es auch nur zum Kampfe kam.


114 Die Theilung ergiebt sich aus Dio 55, 23.

115 Auf ihn geht wohl das Epigramm des Seneca (vol. 4 p. 69 Bährens): oceanusque tuas ultra se respicit aras. Auch der Tempel, der nach der Spottschrift desselben Seneca (8,3) dem Claudius bei Lebzeiten in Britannien errichtet ward, und der damit sicher identische Tempel des Gottes Claudius in Camalodunum (Tacitus 14, 31) ist wohl nicht als städtisches Heiligthum zu fassen, sondern nach Analogie der Augustusheiligthümer von Lugudunum und Tarraco. Die delecti sacerdotes, welche specie religionis omnes fortunas effundebant, sind die bekannten Provinzialpriester und Spielgeber.


116 Das hier stationirte Commando war wenigstens in späterer Zeit ohne Frage das wichtigste unter den britannischen; und es wird auch dort (denn an Eburacum ist hier ohne Zweifel gedacht) ein Palatium erwähnt (vita Severi 22). Das praetorium, unterhalb Eburacum wohl an der Küste gelegen (itin. Ant. p. 466), mag der Sommersitz des Statthalters gewesen sein.


117 Nördlich von Aldborough und Easingwold (beide etwas nördlich von York) haben sich keine gefunden (Bruce the Roman wall p. 61).


118 Das Baptisterium ist vielleicht das Grabmal des Kaisers.


119 Daß im J. 50 noch keine Legionen an der Donau selbst standen, folgt aus Tacitus ann. 12, 29; sonst wäre es nicht nöthig gewesen zur Aufnahme der übertretenden Sueben eine Legion dorthin zu schicken. Auch die Anlage des claudischen Savaria paßt besser, wenn die Stadt damals norisch war, als wenn sie schon zu Pannonien gehörte; und da die Zutheilung dieser Stadt zu Pannonien mit der gleichen Abtrennung von Carnuntum und mit der Verlegung der Legion dahin sicher der Zeit n