Johannes III., S. (142)

[259] 142S. Johannes III., (20. Oct.), Bischof von Como, der dritte dieses Namens, war der Nachfolger des hl. Johannes II., also der 19. Bischof von Como. Wenn der Historiker Cäsare Cantù und Burgener (l. 340) ihn aus der Familie Castiglione seyn lassen, es möge nun die von Mailand oder die von Como gemeint seyn, so erklärt der Bollandist Victor de Buck diese Annahme für grundlos, weil einige Schriftsteller es schon so in ihrer Art und Weise gehabt haben, historische Personen an gewisse Familien zu knüpfen, ohne daß ein fester Bestimmungspunkt dafür vorhanden war; es sei auch damals gar nicht üblich gewesen, den Familiennamen bei der Person mitanzugeben. Sein Episkopat läßt Burgener 8 Jahre währen; bei Ughellus dauert es von 644 bis 668, also 24 Jahre; der Bollandist bestimmt es, wie das des Vorgängers, nur allgemein und setzt den Tod dieses hl. Johannes III. nach dem Jahre 650; denn eine genaue Zeitbestimmung sei nicht zu ermitteln. Er habe mit seiner Kirche wahrscheinlich dem Schisma von Aquileja (s. W.W. XI. 568) angehangen, welches erst unter Papst Sergius I. ungefähr im J. 698 endete. Dieß aber könne nichts bedeuten dagegen, daß sie ihn als einen Heiligen in ihrem Werke behandeln. Den Bollandisten, heißt es dann weiter, komme es überhaupt nicht zu, eines Heiligen Namen aus dem Kataloge zu streichen, oder ihn zu belassen. Da er von der Kirche zu Como bis zur Zeit (1853) verehrt werde; der Apostolische Stuhl sogar die Verehrung des hl. Cometbischofs Agrippinus2 nicht eingestellt habe, der doch erwiesener Maßen (nach dessen Grabstein) im Schisma gestorben; der hl. Johannes III. dagegen vielleicht nicht einmal im Schisma gestorben sei, auch noch immer blos materiell, nicht etwa formell, in demselben gewesen seyn könne: so sei es ganz und gar nicht zulässig, ihm den Titel eines Heiligen zu rauben; es sei überdieß ein derartiges Unternehmen, bei welchem Namen es einmal versucht werden wolle, eine viel schwierigere und folgenreichere Sache, als man etwa glaube. Bei Zedler (VI. 849) ist dieser Bischof als S. Johannes Castillionaeus der 19te mit dem J. 668. (VIII. 903.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 259.
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