Gelehrte Gesellschaften

[43] Gelehrte Gesellschaften, sind Vereine gelehrter Männer zur Förderung eines wissenschaftl. Zweckes; sind sie Staatsanstalten, so heißen sie in der Regel Akademien (s. d.), die meistens alle wissenschaftl. Felder anbauen, während die Privatvereine sich auf ein einzelnes, z.B. Chemie, Botanik, Zoologie, Geographie, Geschichte etc. beschränken. Die Ergebnisse werden durch Zeitschriften: Acta, Commentationes, Transactions, Mémoires, Revues, Abhandlungen etc. mitgetheilt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 43.
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