Gelehrte Gesellschaften

[519] Gelehrte Gesellschaften, Vereine von wissenschaftlich gebildeten Männern zu irgend einem wissenschaftlichen Zweck, sind entweder permanent, oder bestehen nur für eine bestimmte Dauer. Die Vereinigung kann durch den Staat herbeigeführt sein oder auch auf Privatinteresse beruhen. Die vom Staat gestifteten Anstalten dieser Art heißen in der Regel Akademien und haben. meist die Erweiterung des wissenschaftlichen Gebietes im allgemeinen zur Aufgabe, wogegen Privatverbindungen sich ihre Grenzen gemeiniglich enger stecken. Der Umfang und die innere Einrichtung solcher Gesellschaften sind verschieden. Während ein Teil auf ein bestimmtes Land, ja selbst auf eine bestimmte Stadt beschränkt ist, sind bei andern die oft sehr zahlreichen Mitglieder über die verschiedensten Länder und Orte zerstreut und nur durch ein geistiges Band unter sich verknüpft. Darin indessen stimmen wohl alle gelehrten Gesellschaften überein, daß sie die Resultate ihrer Forschungen durch Schriften oder durch Vorlesungen in periodisch wiederkehrenden Versammlungen zur allgemeinen Kenntnis bringen und je nach der Tendenz des Vereins ihre wissenschaftlichen Objekte in besondern Sammlungen niederlegen. Bei dem Nutzen, den derartige Vereinigungen haben, sind sie für die Weiterentwickelung der Wissenschaft heutzutage fast zur unabweisbaren Notwendigkeit geworden. Nur durch sie wird es möglich, den Umfang der Wissenschaft zu übersehen, ihre Fortschritte wie ihre Mängel und Lücken kennen zu lernen, die Mittel zu deren Erweiterung aufzufinden und herbeizuschaffen, Irrtümer zu widerlegen und namentlich solche Zweige der Wissenschaft zu bearbeiten, die besondern Scharfsinn und Fleiß in Anspruch nehmen, außerdem aber den einzelnen Forscher mit Mitteln zu unterstützen, die für ihn sonst vielleicht unerreichbar sind. Diese Unterstützung gewähren die Gesellschaften teils durch Geldspenden, teils indem sie dem Forschenden die ihnen zu Gebote stehenden praktischen Hilfsmittel, wie Bibliotheken, botanische Gärten, Sammlungen aller Art, Sternwarten, Laboratorien, Instrumente und Apparate, zur Verfügung stellen, deren Beischaffung die Kräfte des Einzelnen bei weitem übersteigen würde. Auch gebieten sie nicht selten über Mittel, um durch Preisaufgaben die möglichst mannigfaltige Weise der Behandlung des Gegenstandes zu veranlassen. Durch solche g. G. haben insbes. die mathematischen Wissenschaften, die Physik und Optik, die Astronomie, Chemie, die allgemeine und die Spezialgeschichte, die Naturgeschichte, die Erd-, Völker- und Sprachenkunde, die Altertumskunde etc. wesentliche Förderung erfahren. Weniger waren bisher g. G. für solche Zweige literarischer Tätigkeit förderlich, die einen eigentümlich organisierten Geist oder seltenes Talent und Schöpferkraft verlangen, wie die Philosophie im eigentlichen Sinn und die Poesie, obgleich sich gerade für die letztere die ersten Akademien gebildet haben. Den Vorzug, mit solcher korporativen wissenschaftlichen Tätigkeit vorangegangen zu sein, hat Italien. Vgl. Haymann, Kurzgefaßte Geschichte der vornehmsten Gesellschaften der Gelehrten (Leipz. 1743); (Wilmerding) Verzeichnis der Universitäten, Akademien, gelehrten Gesellschaften (das. 1795); Delaunay, Annuaire international des sociétés savantes (Par. 1903), und die im Art. »Akademie« angeführte Literatur.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 519.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: