Morganatische Ehe

[242] Morganatische Ehe (Ehe zur linken Hand), vom goth. morgjan (verkürzen) abgeleitet, Ehe einer fürstlichen Person aus souveränem Hause mit einer nicht [242] ebenbürtigen Frau u. mit der Wirkung, daß die Frau zwar Ehegenossin aber nicht Standes- und Rangesgenossin des Mannes wird und daß die Kinder zwar als eheliche gelten, aber nicht dem Stande des Vaters folgen, sondern von der Thronfolge sowie vom Erbrecht in Stamm- und Lehengütern ausgeschlossen sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 242-243.
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