Siebenbürgische Ehe

[433] Siebenbürgische Ehe (in Ungarn Klausenburger Ehe genannt), die durch Verwertung der eigentümlichen eherechtlichen Zustände Siebenbürgens ermöglichte Wiederverehelichung von Tisch und Bett getrennter Österreicher katholischer Konfession. Diese erwerben die ungarische Staatsangehörigkeit, treten in Siebenbürgen zum Protestantismus über, lassen auf Grund ihres österreichischen Scheidungsurteiles die Ehe auch dem Bande nach trennen, um sich dann von neuem zu verheiraten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 433.
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