Protestantismus

[394] Protestantismus (lat.), Gesamtbezeichnung desjenigen Hauptzweigs der christlichen Kirche, der sich im 16. Jahrh. infolge der Reformation (s. d.) von der römisch-katholischen Kirche getrennt hat. Der Name schreibt sich von der Protestation her, welche die evangelischen Stände, nämlich der Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, der Markgraf Georg von Brandenburg, die Herzoge Ernst und Franz von Lüneburg, der Landgraf Philipp von Hessen, der Fürst Wolfgang von Anhalt und 14 Reichsstädte, 19. April 1529 gegen den Reichsabschied von Speyer erhoben, demzufolge diejenigen Stände, die bisher das Edikt von Worms gehalten hatten, es auch fernerhin halten, die übrigen sich aber in keine weitern Neuerungen einlassen und niemand verwehren sollten, Messe zu halten. Bald ging der Name Protestanten auf alle Anhänger der Grundsätze der Reformation über, nämlich objektiv die Zurückführung der kirchlichen Lehre und Praxis auf ihre im Evangelium bezeugte ursprüngliche Reinheit, subjektiv die persönliche Gewißheit des Heils in der von priesterlicher Vermittelung unabhängigen, unmittelbaren, innern Erfahrung des religiösen Gemüts, die Rechtfertigung aus »Glauben«. Auf dieser Grundlage behauptet der P. einesteils das alleinige Ansehen der Heiligen Schrift in Glaubenssachen (sogen. formales Prinzip) und andernteils die alleinige Herkunft des Heils aus Gott mit Ausschluß menschlicher Verdienste und selbstgewählter Vermittelungen (sogen. materielles Prinzip). Durch die verschiedene Auffassung einzelner Glaubenslehren, besonders derjenigen vom Abendmahl (s. d.) und von der Prädestination (s. d.), ward noch während der Reformation eine Trennung der protestantischen Kirche in die lutherische (s. d.) und reformierte (s. d.) hervorgerufen, die durch die Konkordienformel (s. d.) 1580 und durch die Beschlüsse der Dordrechter Synode 1618 noch erweitert ward. In beiden Kirchen haben sich wieder kleinere Sekten und Parteien gebildet und ausgeschieden; alle Verzweigungen der protestantischen Kirche aber stimmen darin überein, daß sie der Behauptung der römisch katholischen Kirche, die unfehlbare und alleinseligmachende zu sein, widersprechen und demgemäß die Oberherrschaft des »unfehlbaren« Papstes und der Bischöfe sowie die Anrufung der Jungfrau Maria und der Heiligen, die Klostergelübde und den Zölibat der Geistlichen, den Ablaß und unbiblische Andachtsmittel, das Meßopfer und die Siebenzahl der Sakramente, die Lehre vom Fegfeuer und die Verdienstlichkeit der guten Werke (Fasten, Kirchenbesuch, Almosen etc.) vor Gott verwerfen. Da in dem Namen »protestantische Kirche« nur eine negative Bedeutung (der Widerspruch gegen die Anmaßungen und Lehren der katholischen Kirche) zu liegen schien, so hat man ihn in der neuern Zeit, nachdem die lutherische und reformierte Kirche in einem großen Teil Deutschlands vereinigt waren (s. Union), auch mit dem Namen evangelische Kirche vertauscht. Über die einzelnen protestantischen Kirchenwesen s. die Artikel Lutherische Kirche und Reformierte Kirche. Statistisches s. Karte »Verteilung der Konfessionen in Deutschland« (Bd. 4, S. 774). Vgl. Schenkel, Das Wesen des P. (2. Aufl., Schaffh. 1862); Hundeshagen, Der deutsche P. (3. Aufl., Heidelb. 1850); Gaß, Geschichte der protestantischen Dogmatik (Berl. 1854–67, 4 Bde.); Frank, Geschichte der protestantischen Theologie (Leipz. 1862–1905–1905, 4 Bde.); Dorner, Geschichte der protestantischen Theologie (Münch. 1867); Kahnis, Der innere Gang des deutschen P. (3. Aufl., Leipz. 1874); O. Pfleiderer, Entwickelung der protestantischen Theologie in Deutschland seit Kant etc. (Freib. 1891); Werckshagen, Der P. am Ende des 19. Jahrhunderts (Berl. 1900–02, 2 Bde.); Drews, Evangelische Kirchenkunde (Tübing. 1902 ff.); Kattenbusch, Artikel »Protestantismus« in der »Realenzyklopädie[394] für protestantische Theologie und Kirche«, 3. Aufl., Bd. 16.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 394-395.
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