Markgraf

[320] Markgraf (Marchio, Comes marchae, Marchisus), ursprünglich der mit der Handhabung der Regierungsgewalt in einem Grenzbezirk oder einer Mark (s. d., S. 317,2. Spalte) betraute Graf (s. d.). Die Entstehung des Markgrafenamts fällt in die Zeiten Karls d. Gr. Marken des Frankenreichs waren die avarische, friaulische, nordgauische, sächsische, sorbische und spanische Mark. Die sächsischen Kaiser errichteten besonders zum Schutz Thüringens und Sachsens Marken, wie die Nordmark, Meißen, Schleswig. Die Markgrafen hatten in ihren Gebieten eine den Herzogen gleichkommende Macht und waren diesen nur insofern untergeordnet, als sie unter dem herzoglichen Banner dem Reichsheer folgten. Außer den genannten Marken an der Nordostgrenze bestand an der Ostgrenze Bayerns die Mark Österreich, seit Heinrich III. an der Kärntens die steirische Mark (Steiermark), im Westen die Markgrafschaft Namen (Namur). Die Markgrafen der Nordmark oder von Brandenburg und die Markgrafen von Österreich erlangten früh (im 12. Jahrh.) die Reichsunmittelbarkeit und dadurch eine größere Bedeutung unter den Reichsfürsten. Nach der Auflösung der Herzogtümer erhielten alle Markgrafen die Reichsfürstenwürde, der Name verlor seine frühere Bedeutung und wurde bloßer Titel, der z. B. von den brandenburgischen Hohenzollern auch auf die fränkischen überging. Es gab später in Deutschland neun Markgrafschaften: Baden, Brandenburg, Ansbach, Bayreuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg. In Italien, wo die Kaiser ebenfalls die markgräfliche Würde einführten, und in Frankreich sank dieselbe zu einem bloßen Adelstitel (Marchese und Marquis) herab.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 320.
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