Raimund von Pennaforte

[661] Raimund von Pennaforte, berühmter Kirchenrechtslehrer und 5. General der Dominikaner, geb. zu Barcelona, studierte etwa seit 1205 in Bologna die Rechte u. trat als Lehrer derselben auf, kehrte 1219 nach Barcelona zurück, trat 1222 in den Dominikanerorden, wurde 1230 in Rom Kaplan u. Pönitentiar Gregors IX., 1235 Erzbischof von Tarragona, schlug diese Stelle aus, mußte dagegen 1238 die des Generals seines Ordens annehmen, legte auch diese bald wieder nieder, widmete sich ganz der Bekehrung der Mauren und st. 1275. Seine »Summa casuum poenitentiae«, ein Hauptwerk der Casuistik, schrieb er zum Gebrauche seines Ordens, doch kam es bald allgemein in Aufnahme. In den Jahren 1231–34 sammelte er die im Decret Gratians noch nicht enthaltenen päpstlichen Entscheidungen als »Gregorii IX. Decretales«, den Gerichten bei kirchenrechtlichen Entscheidungen sowie den Studenten zu Bologna und Paris bald unentbehrlich. R. wurde 1601 heilig gesprochen; Gedächtnißtag 20. Januar. – Gleich dem Vorigen stammte aus Barcelona R. von Sabunde, der um 1436 zu Toulouse Philosophie, Theologie und Medicin lehrte. Sein Hauptwerk »Liber creaturarum sive[661] de homine«, später nach den Eingangsworten der Vorrede Theologia naturalis genannt, seit 1487 oft gedruckt u. mitunter auch verfälscht, ist eine vollständige kathol. Dogmatik in der Art, daß er anstatt aus der Bibel und Tradition seine Beweise aus dem »Buche der Natur« schöpfte und als Gegner der Nominalisten die Errungenschaften des Realismus popularisirte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 661-662.
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