Vernunft / Verstand

[678] Vernunft und Verstand nennt man allgemein die geistige Anlage des Menschen. Beide Ausdrücke werden oft in gleicher Bedeutung gebraucht. Wo man sie scheidet, bedeutet Vernunft gewöhnlich die höhere geistige Anlage des Menschen überhaupt, Verstand die Fähigkeit des logischen Denkens oder der Bildung der apperzeptiven Verbindungen. Seit Aristoteles (384-322) unterscheidet die Philosophie in unserem Geiste ein mehr aktives (Vernunft) und ein mehr passives Vermögen (Verstand). Die schärfste Gegenüberstellung von Vernunft und Verstand rührt aber erst von Kant (1724-1804) her. Verstand ist nach ihm das Vermögen dar Begriffe, deren oberste die Kategorien sind, Vernunft[679] das der Ideen oder des Unbedingten. Auch scheidet Kant theoretische, praktische Vernunft und Urteilskraft. Doch gebraucht auch Kant, wie schon der Titel seiner Hauptwerke beweist, den Begriff Vernunft in der allgemeinen Bedeutung des geistigen Vermögens a priori des Menschen, so daß der Verstand dann nur als eine Seite der Vernunft erscheint. Aus der Scheidung Kants entwickelte sich die Ansicht, daß die Vernunft es mit dem Übersinnlichen, Ewigen und Absoluten, der Verstand dagegen nur mit der Zusammenfassung des empirisch Gegebenen zu tun habe. Die Vernunft galt also als Quelle und Bürgschaft übernatürlicher Erkenntnisse, so bei Jacobi (1743-1819) und den Identitätsphilosophen. Schelling (1776-1864) bezeichnet sie als das Vermögen, die absolute Einheit der endlichen Dinge in dem Unendlichen und Absoluten anzuschauen (intellektuelle Anschauung!). Hegel (1770-1831) läßt sie sich über den abstrakten Verstand durch das dialektische oder negativ-vernünftige Moment zum spekulativen Vermögen erheben, das die Einheit der endlichen Bestimmungen in ihrer Entgegensetzung auffaßt. Ähnliches, wenn auch nüchterner, lehrten J. H. Fichte, Ulrici und Frohschammer; nach ihnen hat der Verstand es bloß mit der sinnlichen Erscheinungswelt, die Vernunft mit dem Übersinnlichen zu tun. – Die Scheidung ist aber kaum aufrecht zu erhalten. Unsere Erkenntnis des Sinnlichen ist methodisch dieselbe wie die des Übersinnlichen. In beiden zeigen sich dieselben Grundgesetze unseres Geistes. Die Ideen sind nicht im Wesen von den Begriffen verschieden, sondern sind nur weitere umfassende Gedanken zur Ordnung und Grundlegung des Wissens. Ein über die Anlage zur apperzeptiven Gedankenbildung hinausgehendes geistiges Vermögen ist nicht nachzuweisen. Vgl. Nous, Denken, Idee, Verstand.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 678-679.
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678 | 679
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