Flaschenfüllapparate

[76] Flaschenfüllapparate für Bier, Wein u.s.w. werden nach Fig. 1 unter Anwendung des Saugheberprinzips ausgeführt.

Das abzufüllende Faß wird durch Rohrleitung oder Schlauch mit dem aus emailliertem Gußeisen oder verzinntem Kupferblech hergestellten Kalten unter Einschaltung eines Schwimmerventils verbunden, so daß sich der Kalten stets auf ein bestimmtes Niveau selbsttätig füllt. In den Kalten tauchen eine Anzahl Heberrohre ein, drehbar um die Achse x; die im Kalten befindlichen Rohrenden sind mit Gummiringen versehen, die, solange die Heber nicht durch das Gewicht einer Flasche herabgedrückt werden, sich mittels Gegengewichts gegen die Wandung des Kastens anpressen und die lieber luftdicht abschließen; es kann also die in denselben befindliche Flüssigkeit nicht austreten, obwohl am äußeren Ende der Heberrohre Oeffnungen für den Austritt angebracht sind; sobald aber eine Flasche über das Rohr eines Hebers gefleckt wird, zieht dieselbe durch ihr Gewicht das innere Rohrende von der Wand ab, und die Flüssigkeit läuft durch den Heber in die Flasche so lange, bis (bei gefüllter Flasche) das Niveau in der Flasche dem Niveau im Kasten gleich ist; ein Ueberlaufen findet dabei nicht statt. Preis eines Apparates mit vier Heberrohren 55 ℳ. – Zum Abfüllen von Flüssigkeiten unter Druck, wie dies z.B. bei der Mineralwasserfabrikation nötig ist, werden besondere Abfüll- und Verkorkmaschinen nach Fig. 2 benutzt. Die Flasche wird durch Treten auf den Hebel h gegen das mit der Druckleitung in Verbindung stehende Kreuzstück k angepreßt unter dichtem Gummiringabschluß; dann wird der Ring i geöffnet und die Flasche gefüllt, wobei die Luft durch einen besonderen Kanal entweicht. Ist die Flasche gefüllt, so wird der in dem Schlitten s sitzende Kork durch Niederdrücken des Hebels h1 mittels des Stempels t in den Flaschenhals eingepreßt. Preis ca. 150 ℳ.

Blecken.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 76.
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