Kamm

[311] Kamm, 1. s.v.w. Krone, Oberfläche eines Straßen- oder Bahndammes, Wehr u. dergl. 2. Oberster schützender Abschluß einer Mauer (s. Kappe), gebildet aus Deckplatten aus Sandstein oder Zementgußsteinen, aus gerolltem Backsteinmauerwerk in Zement- oder Falzziegeleindeckung. Bei allen Abdeckungen ist eine Wasserschräge erforderlich, welche ein- oder zweiseitig abwässert; ebenso eine sorgfältige Dichtung der Stoßfugen, um das Eindringen von Feuchtigkeit in die Mauer zu verhindern. 3. s.v.w. Bart beim Schlüssel.[311] 4. Holzverband zweier horizontaler sich kreuzender, in zwei verschiedenen Ebenen liegender Hölzer, z.B. eines Bundbalkens oder eines Zwischenbalkens mit der Mauerlatte, s. die Figur, welche den einfachen, den Mittel- oder Doppel- und den Kreuzkamm darstellt (vgl. a. Aufkämmen, Bd. 1, S. 353). 5. Werkzeug aus Hartgummi, Horn, Elfenbein u.s.w. zur Ordnung der Haare, Reinigung von Spinnfasern u. dergl. Zum Zwecke der sehr einfachen Herstellung werden an dem zugerichteten (zugeschickten) Stück Hartgummi, Horn u.s.w. die Zähne mit einer Säge ausgeschnitten (gezwickelt), hierauf mit der Größerfeile bearbeitet und endlich abgerundet und geschliffen. An Stelle der Handarbeit ist gegenwärtig die Maschinenarbeit getreten (vgl. Friedrich, Die Kammfabrikation, ihre Geschichte und gegenwärtige Bedeutung, Nürnberg 1883). – Vgl. a. Baumwoll-, Kammgarn-, Seidenspinnerei, Grat, Holzzähne.

Weinbrenner.

Kamm
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 311-312.
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