Rost [2]

[510] Rost, liegender, wird als Fundament eines Bauwerkes dann angewendet, wenn letzteres infolge stark preßbaren Baugrunds, infolge ungleichmäßiger Beschaffenheit des letzteren oder infolge ungleich verteilter Lasten nachteilige Veränderungen erfahren könnte. Solche Roste heißen auch gestreckte, fliegende oder schwimmende Roste. Ihre Konstruktion ist verschieden.

1. Bohlenroste. Der einfachste Rost besteht aus einer einzigen Lage von dicht und flach nebeneinander gelegten, 7 bis 10 cm starken Bohlen; die Wirksamkeit ist nur gering, so daß nur untergeordnete, den Baugrund wenig belastende Bauwerke darauf gesetzt werden können. Tragfähiger wird der Bohlenrost, wenn er aus zwei sich kreuzenden Lagen solcher Bohlen besteht; doch kann auch der doppelte Bohlenrost bloß mit 1,0 kg, höchstens 1,5 kg für 1 qcm belastet werden.

2. Der Rost wird noch tragfähiger, wenn man statt der Bohlen stärkere Hölzer, sogenannte Halbhölzer von 12–15 cm Dicke, anwendet; diese werden wohl auch durch Dübel miteinander verbunden; zulässige Belastung bis 2 kg für 1 qcm. In Nordamerika wird, um noch stärker lastende Bauwerke auf liegende Roste setzen zu können, eine noch größere Zahl von Balkenlagen übereinander gesetzt; dadurch entsteht der sogenannte amerikanische Rost, der viel Holz erfordert, daher für unsre Verhältnisse zu teuer ist.

3. Schwellroste. Diese bestehen aus Lang- und Querschwellen, die in entsprechendem Abstand voneinander in zwei sich kreuzenden Lagen angeordnet und mit einem Bohlenbelag überdeckt sind; die viereckigen Fache, die durch die beiden Schwellenlagen entstehen, werden bis zur Höhe des Bohlenbelags mit der sogenannten Bettung ausgefüllt; auf den Bohlenbelag kommt das Mauerwerk zu stehen (Fig. 1 und 2). Meist werden die Langschwellen über die Querschwellen gelegt (Fig. 1); doch ist es ziemlich gleichgültig, welche der Schwellenlagen oben oder unten angeordnet wird, solange das Bauwerk im wesentlichen nur lotrechte Drücke ausübt; kommen indes auch seitliche Schübe vor, so lege man die Langschwellen nach unten (Fig. 2). Unter allen Verhältnissen bringe man[510] den Bohlenbelag auf den Langschwellen an. Seine Oberkante muß mindestens 30–50 cm unter dem niedrigsten Wasserspiegel gelegen sein. Liegen die Querschwellen, auch Traversinen oder Zangen genannt, über den Langschwellen, die auch Grundschwellen oder Longrinen heißen, so werden erstere auf letztere aufgekämmt; bei umgekehrter Anordnung werden die Langschwellen 5–7 cm tief in die Querschwellen eingelassen. Bisweilen bleibt die eine Schwellenlage fort; die verbleibenden Schwellen heißen wohl auch Sandhölzer oder Sandstraken. Abstand der Langschwellen 0,75–1,00 m, der Querschwellen 1,25–1,50 m; beide erhalten in der Regel quadratischen Querschnitt von 25–33 cm Seitenlänge bei den Langschwellen und 22–30 cm bei den Querschwellen. An Mauerecken (Fig. 3) wechseln Lang- und Querschwellen ihre Rolle; sie dürfen, um die Konstruktion nicht zu schwächen, nicht voll miteinander überschnitten werden, so daß die beiden Bohlenbeläge in ungleiche Höhe zu liegen kommen. Die Bettung besteht aus Kies, festgestampftem Bauschutt, Lehm und Ton, Lehm mit Sand vermischt, Bruchsteinmauerwerk, Sand, Beton u.s.w. Der Bohlenbelag erhält 7–10 cm Dicke; er wird auf den Langschwellen mittels hölzerner Nägel oder gar nicht beteiligt. Bei Gründungen im Wasser ist der Schwellrost mit einer Spundwand oder Steinschüttung zu umschließen. Tragfähigkeit des Schwellrostes 2,5–3,0 kg für 1 qcm Schwellroste haben vor Betonfundamenten den Vorteil, daß sie eine Längsverankerung im Fundament hervorbringen, was bei stark nachgiebigem, besonders aber bei ungleichartigem Boden von Wert sein kann; sonst werden sie gegenwärtig nur seiten angewendet, namentlich nicht im Trockenen.

4. Betoneisenroste (s.d.).

Schmitt-Darmstadt.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 510-511.
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