Ärār

[669] Ärār (Ärarium, v. lat. aes, Geld), bei den Römern die Schatzkammer und der Staatsschatz im Tempel des Saturn, bestehend aus zwei Teilen, von[669] denen der eine die regelmäßigen Abgaben aufnahm und die laufenden Ausgaben bestritt, der andre für den Fall der Not dienen sollte. Die Verfügung über das Ä. lag in den Händen des Senats, die Verwaltung während der Republik in den Händen der Quästoren; später wechselten die Beamten. Daneben bestand unter den Kaisern das von ihnen ganz abhängige aerarium militare, das von Augustus zur Bestreitung militärischer Bedürfnisse begründet und durch zwei neue Steuern, die Erbschafts- und Konsumtionssteuer, ausgestattet ward. Allmählich trat das Ä. immer mehr hinter den Fiskus (s. d.), den kaiserlichen Schatz, zurück und verschwand Anfang des 3. Jahrh. Heutzutage bezeichnet Ä. entweder die Staatskasse im allgemeinen oder (in Zusammensetzungen, wie Zollärar, Domänenärar) einzelne Einnahmezweige.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 669-670.
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