Apothekervereine

[630] Apothekervereine. Die Mehrzahl der deutschen Apotheker gehört dem Deutschen Apothekerverein an, der 1872 aus der Vereinigung des Norddeutschen und Süddeutschen Apothekervereins hervorging (Sitz Berlin), jährlich eine Generalversammlung abhält und an unbemittelte Fachgenossen Unterstützungen und Stipendien zahlt. Er besaß 1902: 3373 Mitglieder, sein Organ ist die »Apothekerzeitung« (Berl., seit 1886). Der 1883 in Berlin gegründete Deutsche Pharmazeutenverein für nichtbesitzende Apotheker (seit 1897 Pharmazeutische Vereinigung[630] für Deutschland) gibt die »Pharmazeutische Wochenschrift« (Berl.) heraus. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft, 1890 in Berlin gegründet, hat 560 Mitglieder und veröffentlicht wissenschaftliche Arbeiten in ihren »Berichten« (Berlin). In Bayern vertreten staatlich eingesetzte Apothekergremien, in Württemberg, Baden, Hessen ein pharmazeutischer Ausschuß des pharmazeutischen Landesvereins den Stand der Verwaltungsbehörde gegenüber. In Sachsen entsenden staatlich anerkannte pharmazeutische Kreisvereine je ein Mitglied zum Landesmedizinalkollegium. In Preußen bestehen seit 1901 Apothekerkammern (s. d.). In Österreich-Ungarn besteht neben den staatlich eingesetzten Apothekergremien ein Allgemeiner österreichischer Apothekerverein und eine Pharmazeutische Gesellschaft (in Wien) sowie ein Ungarischer Apothekerverein (Budapest).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 630-631.
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