Assistént

[891] Assistént (lat.), Gehilfe, Beistand, besonders Gehilfe eines Arztes, eines Gelehrten, im Verwaltungs- und Rechtswesen, auch Geistlicher, der bei gottesdienstlichen Handlungen dem Amts- oder einem höhern Geistlichen beisteht (assistiert). Assistenz, Hilfe, Beistand, Gegenwart bei einer Sache, daher die Bezeichnung Assistenzrat, -Arzt u. dgl. Passive Assistenz nennt die katholische Kirche die bloß zeugenmäßige Gegenwart des katholischen Priesters bei der Erklärung der Eheschließung, der die Kirche den Segen versagt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 891.
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