Baugrund

[470] Baugrund, die Erdschicht, auf oder in der ein Bauwerk errichtet werden und die das Bauwerk dauernd mit Sicherheit tragen soll. Fester B. gibt unter der Last des Bauwerks, auch wenn es Erschütterungen unterworfen ist, nicht nach und wird durch Sättigung mit Wasser nicht nachgiebig, z. B. Fels, Kiesboden im Trocknen. Lockerer B., wie Kies, Sand, kann bei ruhender Belastung und in trockner Lage hinreichend fest sein, unter Erschütterungen aber, und namentlich wenn Wasser ihn durchtränkt, wie bei Überschwemmungen, durch die Last des Bauwerks Störungen des Gleichgewichts erfahren, die das Bauwerk gefährden. Weicher B. (z. B. feuchter Lehm, nasser Sand, Moorboden) entbehrt im natürlichen Zustande der erforderlichen Tragfähigkeit und muß künstlich (wie durch Entwässerung) hinreichend tragfähig gemacht werden oder erfordert besondere, in der Regel kostspielige bauliche Maßnahmen, um dem Bauwerk Bestand zu verleihen (s. Grundbau). Vor Inangriffnahme eines Bauwerks hat man die Beschaffenheit des Baugrundes durch Ausgrabungen, Bohrungen, Probepfähle, zuweilen auch Probebelastungen zu untersuchen und namentlich festzustellen, ob eine als tragfähig erscheinende Schicht mächtig genug ist und nicht etwa auf weicher oder schlüpferiger Unterlage ruht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 470.
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